Bachelorarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Pflegewissenschaft - Sonstiges, Note: 1,7, FOM Hochschule für Oekonomie & Management Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen und somit auch der Bedarf an pflegerischem Personal steigt seit den letzten Jahren kontinuierlich an. Auch in Zukunft wird sich diese Entwicklung aufgrund des demografischen Wandels und des medizinischen Fortschritts höchstwahrscheinlich fortsetzen. Der wachsende Personalnotstand belastet die Pflegekräfte, neben den sowieso schon hohen beruflichen Anforderungen wie der Schichtarbeit, der erhöhten Infektionsgefahr und dem Umgang mit kranken und sterbenden Menschen in Krisensituationen in ihrem Arbeitsalltag zunehmend. Etwa ein Drittel der Pflegekräfte denkt dabei sogar häufig über einen Berufswechsel nach. Die Zeitarbeit, die generell als Flexibilisierungsinstrument für Arbeitgeber gilt und zumeist ein schlechtes Image genießt, was die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten betrifft, fungiert für viele Pflegekräfte als bewusst gewählte individuelle Exitstrategie. In der Pflegebranche bestehen große Unterschiede zu anderen Branchen, in denen Arbeitnehmerüberlassung genutzt wird. Die Personaldienstleister bieten häufig ein höheres Gehalt, mehr Flexibilität bei der Dienstplangestaltung und weitere Anreize und Zusatzleistungen. Es ist daher kaum verwunderlich, dass es in den letzten Jahren einen deutlichen Zuwachs an Pflegekräften in der Zeitarbeitsbranche gab. Die Entwicklung des Fachkräftemangels führt außerdem dazu, dass die Einrichtungen im Gesundheitswesen zumeist alternativlos auf das pflegerische Personal von Personaldienstleistern angewiesen sind. Aufgrund der wachsenden Bedeutung auf dem Arbeitsmarkt, aber auch der damit verbundenen erhöhten Kosten für die Arbeitgeber und das Gesundheitssystem, ist die pflegerische Zeitarbeit in den letzten Jahren mehr und mehr in das politische, wirtschaftliche und wissenschaftliche Interesse gerückt. Die Diskussionen führten sogar bis zu einem im Februar 2020 eingereichten Verbotsantrag beim Bundesrat.
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