Die Zeitarbeitsbranche boomt. Der Rückgang der Arbeitslosigkeit in jüngster Zeit geht zu einem erheblichen Teil auf die Zunahme von Arbeitsverhältnissen mit Zeitarbeitsfirmen zurück. Ursache hierfür ist die Liberalisierung der Arbeitnehmerüberlassung durch den Gesetzgeber im Zuge der Arbeitsmarkt-Reformen. Der zugleich eingeführte 'equal-pay'-Grundsatz (gleicher Lohn für Leiharbeitnehmer und Stammbelegschaft) ist inzwischen durch Tarifverträge weitgehend beseitigt worden.
Die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern wirft wegen der Dreierbeziehung Verleiher-Entleiher-Leiharbeitnehmer besondere Rechtsfragen auf. Diese beantwortet das Buch mit einem konsequent auf die Zeitarbeitspraxis ausgerichteten Ansatz, ausgehend von tatsächlichen Handlungs-, Problem- und Entscheidungsfeldern. Strittige Fragen werden vorrangig anhand der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, im Übrigen aufgrund gefestigter Rechtsprechung der Instanzgerichte behandelt. Der Nachweis von Fundstellen folgt allein dem Kriterium der praktischen Relevanz.
Schwerpunkte bilden - neben dem eigentlichen Zeitarbeitsrecht - Materien des allgemeinen Arbeitsrechts, die für die Zeitarbeit von besonderer praktischer Bedeutung sind (z.B. betriebsbedingte Kündigung; Krankheit und Urlaub im Zusammenhang mit Garantielohn, Möglichkeit und Grenzen der Führung von Arbeitszeitkonten, Tarifvertragsrecht) sowie die Auswirkungen neuerer Entwicklungen im Arbeitsrecht (z.B. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Vertragsstrafenabreden, Anforderungen an Widerrufsvorbehalte usw.).
Einbezogen sind steuer- und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten der Zeitarbeit (z.B. subsidiäre Haftung für nicht abgeführte Lohnsteuer und Sozialabgaben).
Die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern wirft wegen der Dreierbeziehung Verleiher-Entleiher-Leiharbeitnehmer besondere Rechtsfragen auf. Diese beantwortet das Buch mit einem konsequent auf die Zeitarbeitspraxis ausgerichteten Ansatz, ausgehend von tatsächlichen Handlungs-, Problem- und Entscheidungsfeldern. Strittige Fragen werden vorrangig anhand der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, im Übrigen aufgrund gefestigter Rechtsprechung der Instanzgerichte behandelt. Der Nachweis von Fundstellen folgt allein dem Kriterium der praktischen Relevanz.
Schwerpunkte bilden - neben dem eigentlichen Zeitarbeitsrecht - Materien des allgemeinen Arbeitsrechts, die für die Zeitarbeit von besonderer praktischer Bedeutung sind (z.B. betriebsbedingte Kündigung; Krankheit und Urlaub im Zusammenhang mit Garantielohn, Möglichkeit und Grenzen der Führung von Arbeitszeitkonten, Tarifvertragsrecht) sowie die Auswirkungen neuerer Entwicklungen im Arbeitsrecht (z.B. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Vertragsstrafenabreden, Anforderungen an Widerrufsvorbehalte usw.).
Einbezogen sind steuer- und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten der Zeitarbeit (z.B. subsidiäre Haftung für nicht abgeführte Lohnsteuer und Sozialabgaben).