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Die durch die Verbandsmitgliedschaft vermittelte Tarifgebundenheit besteht nach dem Wortlaut des 3 Abs. 3 TVG zeitlich unbegrenzt fort, bis der Tarifvertrag endet. Die dadurch aufrechterhaltene zwingende Tarifgeltung wird auf Arbeitgeberseite als erhebliche Beschränkung empfunden, wenn es sich um unbefristete, manchmal jahrelang nicht endende Tarifverträge handelt. In der Abhandlung wird untersucht, ob die fortbestehende Tarifgebundenheit in diesen Fällen zeitlich zu begrenzen ist. Dies wird nach einer Verhältnismäßigkeitsprüfung zur Auflösung der Grundrechtskollision zwischen dem durch 3 Abs.…mehr

Produktbeschreibung
Die durch die Verbandsmitgliedschaft vermittelte Tarifgebundenheit besteht nach dem Wortlaut des
3 Abs. 3 TVG zeitlich unbegrenzt fort, bis der Tarifvertrag endet. Die dadurch aufrechterhaltene zwingende Tarifgeltung wird auf Arbeitgeberseite als erhebliche Beschränkung empfunden, wenn es sich um unbefristete, manchmal jahrelang nicht endende Tarifverträge handelt. In der Abhandlung wird untersucht, ob die fortbestehende Tarifgebundenheit in diesen Fällen zeitlich zu begrenzen ist. Dies wird nach einer Verhältnismäßigkeitsprüfung zur Auflösung der Grundrechtskollision zwischen dem durch
3 Abs. 3 TVG bezweckten Arbeitnehmerschutz und der Vertragsfreiheit des Arbeitgebers (jeweils Art. 12 Abs. 1 GG) bejaht. Die zeitliche Grenze wird im Wege verfassungskonformer Auslegung bestimmt.
Autorenporträt
Der Autor: Artur Kühnel, geboren 1975, studierte von 1996 bis 2001 Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg. Sein Referendariat absolvierte er von 2002 bis 2004 in Schleswig-Holstein, Hamburg, Berlin und Warschau. Seit 2004 ist er als Rechtsanwalt in Hamburg (ausschließlich im Arbeitsrecht) tätig.