Münster im 19. Jahrhundert war eine aufstrebende Stadt mit einer bereits langwährenden Gerichtstradition. Mit der Einführung der öffentlichen und mündlichen Gerichtsverhandlung im Jahr 1849 und der zeitgleichen Entwicklung der ortsansässigen Zeitungen gelangte die Kriminalität quasi per Druckwerk in die Häuser der Münsteraner. Und diese schreckten nicht etwa angewidert zurück, sondern verfolgten mit großem Interesse die Prozesse vor dem Schwurgericht und später auch vor den Strafkammern - fachliches Interesse oder sensationslüsterne Neugier, sachlicher Bericht oder absatzförderndes Lockmittel? In einer Studie, die etwa den Zeitraum eines halben Jahrhunderts umfasst, untersucht Stefanie Loroch, wie sich die Strafprozessberichterstattung in der Westfalenmetropole seit ihren Anfängen entwickelt hat.