Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Soziologie - Medien, Kunst, Musik, Note: 2, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Institut für Soziologie), Veranstaltung: Hauptseminar: Zensur und Verbote in den populärkulturellen Medien Deutschlands, Sprache: Deutsch, Abstract: Zensur bzw. Indizierung von Büchern existiert seit den Anfängen der Literatur; von jeher wurden Bücher verboten, zensiert, verbrannt und die Autoren verfolgt. Indiziert wurden meistens Bücher aus den zwei folgenden großen Gruppen: 1. zeitkritische und 2. sexuell-freizügige Literatur.
Nicht indiziert wurden jedoch Werke, welche die entsprechenden mächtigen Männer und die Auffassung von Staat, Religion und Moral der jeweiligen Epoche lobten (vgl. Buschmann 1997:116 / Schütz 1990:7).
Heutzutage kann man natürlich nicht mehr davon ausgehen daß Anträge auf Indizierung aus solchen, wie oben genannten Gründen, abgelehnt werden. Vielmehr geht es in aktuelleren Fällen um den Zwiespalt zwischen der Kunstfreiheit und dem Jugendschutz.
Dieser große Streitpunkt, wenn es um Zensur allgemein geht, der Begriff der Kunst, spielt in der Literaturzensur eine besonders große Rolle. Es gilt der Grundsatz Kunstschutz geht vor Jugendschutz , so daß ein Text, der als jugendgefährdend beurteilt wird, nicht indiziert werden kann wenn er die Tatbestandsmerkmale des Kunstbegriffes im Urteil des BVerfG erfüllt, also als Kunst angesehen wird. Will man ein Buch dennoch indizieren, so muß das Schriftwerk andere Rechtsgüter verletzen als nur jugendgefährdend zu sein (vgl. Dankert 1988: 187).
Wer aber übernimmt die Aufgabe zu entscheiden, ob es sich bei einem literarischen Werk um Kunst handelt oder nicht? Die Bundesprüfstelle (BPS). Kritiker bemängeln jedoch, daß die BPS willkürlich zusammen gesetzt sei und daß eine pluralistische und zugleich auch sozial-ethisch-pädagogische sowie auf künstlerischem Gebiet sachkundige Zusammensetzung des 12-er Gremiums der BPS nicht gesichert sei (vgl. Dankert 1988: 189). Allerdings könnte man sich hier die Frage stellen, ob überhaupt irgend jemand ein künstlerisches Sachverständnis besitzt, das ihn befähigen könnte, zu entscheiden ob ein Buch als Kunst betrachtet werden kann oder nicht.
Die Bücherzensur wird unterschieden in zwei Formen, in die der Präventivzensur und der Nachzensur. Die Präventivzensur wird seit Jahrhunderten als die übliche Form der Zensur angesehen, ein Buch wird vor der Veröffentlichung von einer bestimmten Behörde geprüft und dann ggf. zensiert bzw. indiziert. Die Nachzensur prüft ein Werk erst nach der Veröffentlichung. Das Buch kann dann eingezogen oder vernichtet werden.
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Nicht indiziert wurden jedoch Werke, welche die entsprechenden mächtigen Männer und die Auffassung von Staat, Religion und Moral der jeweiligen Epoche lobten (vgl. Buschmann 1997:116 / Schütz 1990:7).
Heutzutage kann man natürlich nicht mehr davon ausgehen daß Anträge auf Indizierung aus solchen, wie oben genannten Gründen, abgelehnt werden. Vielmehr geht es in aktuelleren Fällen um den Zwiespalt zwischen der Kunstfreiheit und dem Jugendschutz.
Dieser große Streitpunkt, wenn es um Zensur allgemein geht, der Begriff der Kunst, spielt in der Literaturzensur eine besonders große Rolle. Es gilt der Grundsatz Kunstschutz geht vor Jugendschutz , so daß ein Text, der als jugendgefährdend beurteilt wird, nicht indiziert werden kann wenn er die Tatbestandsmerkmale des Kunstbegriffes im Urteil des BVerfG erfüllt, also als Kunst angesehen wird. Will man ein Buch dennoch indizieren, so muß das Schriftwerk andere Rechtsgüter verletzen als nur jugendgefährdend zu sein (vgl. Dankert 1988: 187).
Wer aber übernimmt die Aufgabe zu entscheiden, ob es sich bei einem literarischen Werk um Kunst handelt oder nicht? Die Bundesprüfstelle (BPS). Kritiker bemängeln jedoch, daß die BPS willkürlich zusammen gesetzt sei und daß eine pluralistische und zugleich auch sozial-ethisch-pädagogische sowie auf künstlerischem Gebiet sachkundige Zusammensetzung des 12-er Gremiums der BPS nicht gesichert sei (vgl. Dankert 1988: 189). Allerdings könnte man sich hier die Frage stellen, ob überhaupt irgend jemand ein künstlerisches Sachverständnis besitzt, das ihn befähigen könnte, zu entscheiden ob ein Buch als Kunst betrachtet werden kann oder nicht.
Die Bücherzensur wird unterschieden in zwei Formen, in die der Präventivzensur und der Nachzensur. Die Präventivzensur wird seit Jahrhunderten als die übliche Form der Zensur angesehen, ein Buch wird vor der Veröffentlichung von einer bestimmten Behörde geprüft und dann ggf. zensiert bzw. indiziert. Die Nachzensur prüft ein Werk erst nach der Veröffentlichung. Das Buch kann dann eingezogen oder vernichtet werden.
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