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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Mediengeschichte, Note: 1,3, Freie Universität Berlin (Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft), Veranstaltung: Hauptseminar Kommunikationspolitik, "Medien à la DDR", Sprache: Deutsch, Abstract: "Das Radio, das Fernsehen und die Printmedien waren in der DDR Herrschaftsinstrumente der SED und mussten ihre politische Arbeit unterstützen. Artikel 27 der Verfassung der DDR garantierte zwar jedem Bürger das Recht, seine Meinung frei zu äußern sowie die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens. Das…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Mediengeschichte, Note: 1,3, Freie Universität Berlin (Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft), Veranstaltung: Hauptseminar Kommunikationspolitik, "Medien à la DDR", Sprache: Deutsch, Abstract: "Das Radio, das Fernsehen und die Printmedien waren in der DDR Herrschaftsinstrumente der SED und mussten ihre politische Arbeit unterstützen. Artikel 27 der Verfassung der DDR garantierte zwar jedem Bürger das Recht, seine Meinung frei zu äußern sowie die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens. Das Strafgesetzbuch hingegen stellte 'staatsfeindliche Hetze' und den 'Missbrauch der Medien für die bürgerliche Ideologie' unter Strafe." So formuliert das Institut für Geschichtliche Landeskunde die Ambivalenz der Medien in der DDR. Nur pro forma geschützt durch eine vermeintliche Pressefreiheit, unterlag das gesamte Mediensystem und insbesondere das Fernsehen als wichtigstes Propagandainstrument einer nahezu allumfassenden Steuerung und Kontrolle durch die SED. Als totalitaristischer Staat nutzte die DDR die Medien, um ihre ideologischen Botschaften zu verbreiten - Fernsehen war "Staatsfernsehen". Die DDR-Geschichte ist geprägt vom Reglementieren aller Lebensbereiche durch den Staat - das heißt letztlich die Partei. Demzufolge unterlagen auch die Medien, und dabei insbesondere das Fernsehen als Massenmedium mit hoher Publikumswirksamkeit, einem allumfassenden Vorschriftenkatalog. Was das Fernsehen zeigen und sagen durfte, war strengstens geregelt. Diese Fakten dürfen jedoch heute als weitgehend bekannt vorausgesetzt werden. Die vorgelegte Arbeit will das Wesen dieser Reglementierung anschaulich und transparent machen. Dazu werden zunächst die Organisationsstrukturen erläutert, die die Voraussetzungen für die staatliche Einflussnahme auf das Fernsehen schufen. Vor allem soll aber aufgezeigt werden, welcher Methoden sich jene, die "das Sagen" hatten, bedienten, um ein Medium im Sinne der Partei zu gestalten. Welche konkreten Maßnahmen wurden umgesetzt, um die Fernsehschaffenden zu disziplinieren, wie reagierten diese darauf, und wie wurde ein SED-konformes Programm erwirkt? Am Ende der Arbeit wird der Versuch einer Antwort auf die Forschungsfrage stehen: Inwieweit wurde das Fernsehen der DDR tatsächlich und alltäglich staatlich reglementiert? Dabei wird der forschungsleitenden Hypothese gefolgt, dass sich die staatliche Reglementierung über sämtliche Bereiche des Fernsehens erstreckte. Diese Komplexität der staatlichen Reglementierung transparent zu machen ist Sinn, Zweck und Anspruch der hier vorgelegten Untersuchung.
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