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Die Zentrale Gegenpartei unterscheidet sich von anderen Infrastrukturbetrieben des Finanzmarktes durch die vollständige Übernahme von Gegenparteirisiken aus Effektenhandelsgeschäften. Die vorliegende Dissertation setzt sich mit der Fragestellung auseinander, ob die Regulierung der Zent-ralen Gegenparteien aufgrund ihrer Systemstabilitätsrelevanz nach schweizerischem Recht sachgemäss erfolgt.
Nach einleitenden Bemerkungen zu Grundlagen des Clearing und Settlement geht Dr. Thomas Schönholzer auf die Abwicklung von Börsengeschäften, Abwicklungsrisiken, sowie auf begriffswesentliche Elemente
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Produktbeschreibung
Die Zentrale Gegenpartei unterscheidet sich von anderen Infrastrukturbetrieben des Finanzmarktes durch die vollständige Übernahme von Gegenparteirisiken aus Effektenhandelsgeschäften. Die vorliegende Dissertation setzt sich mit der Fragestellung auseinander, ob die Regulierung der Zent-ralen Gegenparteien aufgrund ihrer Systemstabilitätsrelevanz nach schweizerischem Recht sachgemäss erfolgt.

Nach einleitenden Bemerkungen zu Grundlagen des Clearing und Settlement geht Dr. Thomas Schönholzer auf die Abwicklung von Börsengeschäften, Abwicklungsrisiken, sowie auf begriffswesentliche Elemente der Zentralen Gegenpartei ein. Sodann werden die Hauptfunktionen aus zivil-, insolvenz- und kollisionsrechtlicher Perspektive herausgearbeitet. Ein Schwerpunkt bildet dabei das Netting, insbesondere in seinen Ausprägungen des Close Out und des Settlement Netting. Im An-schluss an die Darstellung grenzüberschreitender Aspekte werden ausgewählte Rechtsprobleme wie der Einfluss der Einbeziehung einer Zentralen Gegenpartei auf die Übertragung von Wertpapie-ren und Wertrechten, die Weiterverwendung von Sicherheiten und die Umsatzabgabebelastung behandelt.

Die gewonnenen Erkenntnisse fliessen schliesslich in die Beurteilung der Regulierung der Zentralen Gegenparteien ein. Der Autor gelangt zum Schluss, dass die aufsichtsrechtliche Erfassung der Zentralen Gegenpartei in der Schweiz als Bank aufgrund der Wahrnehmung von Risikotransformations-funktionen im Rahmen eines institutionell-funktionellen Regulierungsansatzes zu begrüssen ist.
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