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Antje Weihs befaßt sich mit den Problemen, welche die zentrale Vermarktung von Fernsehübertragungsrechten in kartellrechtlicher Hinsicht aufwirft. Es wird zunächst ohne Berücksichtigung des § 31 GWB untersucht, ob die zentrale Vermarktung der Sportfernsehrechte dem Schutzgedanken des deutschen Kartellrechts zuwider läuft. Nach Feststellung eines Verstoßes gegen die deutsche Grundnorm des § 1 GWB, in deren Rahmen Lösungsalternativen zum Erhalt einer finanziell und spielerisch ausgeglichenen Liga dargestellt werden, untersucht und bewertet die Autorin die Ausnahmenorm des § 31 GWB - auch…mehr

Produktbeschreibung
Antje Weihs befaßt sich mit den Problemen, welche die zentrale Vermarktung von Fernsehübertragungsrechten in kartellrechtlicher Hinsicht aufwirft. Es wird zunächst ohne Berücksichtigung des § 31 GWB untersucht, ob die zentrale Vermarktung der Sportfernsehrechte dem Schutzgedanken des deutschen Kartellrechts zuwider läuft. Nach Feststellung eines Verstoßes gegen die deutsche Grundnorm des § 1 GWB, in deren Rahmen Lösungsalternativen zum Erhalt einer finanziell und spielerisch ausgeglichenen Liga dargestellt werden, untersucht und bewertet die Autorin die Ausnahmenorm des § 31 GWB - auch bezüglich ihrer Verfassungsmäßigkeit. Des weiteren wird die Rechtslage nach europäischem Kartellrecht erörtert. Auch hier stellt die Autorin einen Verstoß gegen das Kartellverbot fest. Schließlich werden rechtsvergleichend Erfahrungen aus den USA herangezogen, wo bereits im Jahre 1961 ein Ausnahmetatbestand für Sportübertragungsrechte geschaffen wurde. Außerdem untersucht Weihs eine Entscheidung des englischen Restrictive Trade Practices Courts. Die Arbeit beschränkt sich nicht auf die Rechtslage im Profifußball, sondern geht auch auf andere Mannschaftssportarten ein. Allerdings hat der Fußball Beispielfunktion. Er steht im Mittelpunkt der Diskussion.

Nach dem Ergebnis dieser Arbeit führt die zentrale Vermarktung von Fußballübertragungsrechten im Fernsehen zu einer Gleichpreisigkeit des Angebots, einer Verringerung desselben verglichen mit einem Zustand ohne solche Konzertierung und zu marktschließenden Effekten zugunsten der großen und zu Lasten der kleinen Fernsehsender. Dabei ist die gebündelte Vermarktungsform für den Ligawettbewerb nicht erforderlich. Eine gewünschte finanzielle und spielerische Ausgeglichenheit der Liga kann durch einen Solidarfonds erreicht werden.
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