Die Errichtung der Republik als Bundesstaat wird in Österreich sowohl in verfassungsrechtlicher als auch in politischer Hinsicht kontrovers diskutiert. Die Meinungen reichen von einer durch die Zentralmacht erschaffenen Republik bis hin zu einem von den Ländern gegründeten Bundesstaat. Somit wird die rechtliche Legitimation der Nachkriegsereignisse jeweils unterschiedlichen Institutionen zugeschrieben, wobei die gegenständliche Arbeit Bezug auf völkerrechtliche Begriffe und innerstaatliche Tatsachen nimmt und diese in Wechselwirkung mit der tatsächlichen Verfassungswirklichkeit in Österreich aufarbeitet werden. Dabei wird auf theoretische Ansätze im Zusammenhang mit der bundesstaatlichen Verfassungsgebung eingegangen, aber auch die tatsächlichen Verhältnisse zwischen Zentralstaat und Länder dargestellt.