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Eine prominente Reihe literarischer Vergewaltigungsfälle seit dem 17. Jahrhundert wird aus dem Horizont der Rechts- und Kulturgeschichte literaturgeschichtlich analysiert.Vergewaltigung gilt, wie Raub, Mord und Totschlag, seit alters als schweres Verbrechen. Welcher erzwungene Beischlaf allerdings jeweils als Verbrechen zu qualifizieren war und unter welchen Bedingungen diese Tat sanktio-niert werden konnte, erschließt sich erst im Zusammenhang mit den Rechtsnormen einer Zeit. Die Untersuchung von Gesa Dane rekonstruiert die Strafrechtsgeschichte dieses Verbrechens, um vor deren Hintergrund…mehr

Produktbeschreibung
Eine prominente Reihe literarischer Vergewaltigungsfälle seit dem 17. Jahrhundert wird aus dem Horizont der Rechts- und Kulturgeschichte literaturgeschichtlich analysiert.Vergewaltigung gilt, wie Raub, Mord und Totschlag, seit alters als schweres Verbrechen. Welcher erzwungene Beischlaf allerdings jeweils als Verbrechen zu qualifizieren war und unter welchen Bedingungen diese Tat sanktio-niert werden konnte, erschließt sich erst im Zusammenhang mit den Rechtsnormen einer Zeit. Die Untersuchung von Gesa Dane rekonstruiert die Strafrechtsgeschichte dieses Verbrechens, um vor deren Hintergrund literarische Texte vom 17. bis zum 20. Jahrhundert zu deuten. Zwar werden Vergewaltigungen hier aus Dezenzgründen bis weit in das 20. Jahrhundert nicht direkt geschildert, doch gelingt der Verfasserin mithilfe einer umsichtigen kulturhistorischen Spurensuche der Nachweis, daß die Texte selber es nie im Ungewissen lassen, ob es sich nach zeitgenössischen Vorstellungen um erzwungenen Beischlaf oder um Verführung handelt. In dieser Hinsicht werden Texte u.a. von Harsdörffer, Grimmelshausen, Lohenstein, Calderón, Richardson, Lessing, Goethe, Kleist, Hardy, Hahn-Hahn bis hin zu Parei und Duwe neu gedeutet und zum Sprechen gebracht.
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Autorenporträt
Gesa Dane forscht und lehrt an der Freien Universität Berlin. Sie ist Verwalterin des literarischen und wissenschaftlichen Nachlasses von Ruth Klüger.
Rezensionen

Süddeutsche Zeitung - Rezension
Süddeutsche Zeitung | Besprechung von 27.09.2005

Aus einem Bette aufgestanden
Gesa Dane über Vergewaltigung in Literatur und Recht
Unsere Gesellschaft befindet sich in einem Zustand umfassender Verrechtlichung. Die wichtigen politischen Entscheidungsprozesse sind inzwischen auf die entlastende Mitwirkung des Bundesverfassungsgerichts hin kalkuliert. Das Gerichtsfernsehen hat den nachmittäglichen Talkshows den Rang abgelaufen. Und Kunst erregt vor allem dann Aufmerksamkeit, wenn sie mit möglichst prominentem Personal zum Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen wird.
In den Geisteswissenschaften führt diese Entwicklung zu einem anhaltenden Interesse vor allem an rechtsgeschichtlichen Fragestellungen, die aus fächerübergreifender Perspektive in den Blick genommen werden. Philologien wie die Germanistik kehren damit an ihre eigenen Ursprünge zurück - denn bevor die Literaturwissenschaft nach 1848 zum selbständigen Universitätsfach wurde, war es für die Gelehrten noch selbstverständlich, dass neben deutscher Sprache und Kultur auch das Recht und seine Geschichte in ihren Aufgabenbereich fiel. Kein Geringerer als Jacob Grimm versuchte den Nachweis zu führen, „dasz recht und poesie aus einem bette aufgestanden waren”.
Ehre und Tabu
Die Göttinger Germanistin Gesa Dane nimmt Grimms Einlassungen, die auf die besondere Affinität der Literatur zu Gewaltverbrechen abzielen, zum Ausgangspunkt einer Studie zur Rechts- und Literaturgeschichte des Vergewaltigungsdelikts. Bereits das Alte Testament überliefert in Gestalt der Erzählung von Thamar und Dina die Geschichte einer Vergewaltigung; Dane unterstreicht aber den etymologischen Befund, dass keine der antiken Sprachen über einen eigenen Begriff für dieses Verbrechen verfügt, das im Sinne einer „Befleckung” oder „Schändung” als Angriff auf die Ehre nicht nur der Betroffenen, sondern vor allem ihrer männlichen Angehörigen verfolgt wurde. Galt die Ehre des Opfers als beschädigt, sah die frühneuzeitliche Gesetzgebung für den Täter zwar die Todesstrafe, nicht aber zwangsläufig einen parallelen Ehrverlust vor. Und bis ins 19. Jahrhundert hinein, Kleists „ Marquise von O . . .” handelt davon, war die Konvenienzehe zwischen Täter und Opfer eine oft praktizierte rechtliche Lösung.
Die These, die Dane vor dem Hintergrund des kenntnisreich dargelegten Ehrkonzepts vertritt, entspricht dem Standard der Forschungen im Bereich von Recht und Literatur: Die einschlägigen Kodifikationen entwickeln normative Bestimmungen der Ehre, die nicht anders als diskriminierend wirken können - etwa indem „ehrlose Frauen” vom Schutz des Gesetzes ausgenommen werden. Im literarischen Text hingegen ist die Ehre vielfach ein Medium, das Zugang zu den psychosozialen Leiden der Opfer verschafft und individuelle Verlusterfahrungen über die Tabuisierung des Geschehens hinweg kenntlich werden lässt.
Dane zeigt dies exemplarisch am Monolog der Isabel in Calderóns „Der Richter von Zalamea” sowie anhand der Bertha-Handlung in Schillers „Die Verschwörung des Fiesko zu Genua” und liest den in seiner Privatheit hochpolitischen Verführungskonflikt in Lessings „Emilia Galotti” als einen paradigmatischen Grenzkonflikt der gesellschaftlichen Codierung von Tugend.
Vom Gedankenstrich zu Phädra
In dem Maße, in dem sich nach der Aufklärung die juristische Diskussion und Gesetzgebung nicht mehr an der Ehre, sondern am Recht auf sexuelle Selbstbestimmung orientiert und Vergewaltigung als eigenständigen Tatbestand durchsetzt, tritt seine Darstellung in der Literatur plastisch in den Vordergrund. Wo Kleist mit dem berühmtesten Gedankenstrich der Literaturgeschichte den Gewaltakt nur andeutet, den die einschlägigen Dramen stets hinter die Bühne verbannen, tritt er in Epik und Dramatik der Moderne ungeschützt körperlich hervor. Sarah Kanes „Phaedra’s Love” unterläuft im offenen Spiel ebenso jede Möglichkeit ästhetischer Aufhebung wie Libuše Moníkovás Roman „Eine Schädigung”, der sich ganz auf die Schmerzerfahrung seiner Protagonistin konzentriert.
Dane möchte ihr umfangreiches Unternehmen von seinen nicht wenigen Vorgängern durch eine Methodik unterschieden wissen, eine Methodik, die sich klar verwahrt gegen die diskursanalytische Degradierung literarischer Texte zu bloßen Exempeln vorgängiger Zusammenhänge, um die Eigengesetzlichkeit des Literarischen deutlich zu machen. Entsprechend hoch sind die Ansprüche, an denen sich ihre Arbeit messen lassen muss. Der treffende Hinweis, Literatur bilde rechtsgeschichtliche Realien nicht einfach ab, ergibt als solcher noch keinen neuen Ansatz, und die Festlegung der Literatur auf ein dem positiven Recht widerstreitendes „Rechtsgefühl” oder gar den Topos der „literarischen Rechtskritik” weist eher in die methodische Vergangenheit. Das über die lesenswerte Bearbeitung ihres Themas hinausgehende Verdienst der Studie liegt in der Frage, wie die methodisch unbefriedigende Konzentration auf literarische Rechtsdarstellung in eine Analyse des wechselseitigen Wissenstransfers zwischen Recht und Literatur zu verwandeln ist. Die Frage wird hier aufgeworfen, eine Antwort steht noch aus.
THOMAS WEITIN
GESA DANE: Zeter und Mordio! Vergewaltigung in Literatur und Recht. Wallstein, Göttingen 2005. 312 S., 32 Euro.
SZdigital: Alle Rechte vorbehalten - Süddeutsche Zeitung GmbH, München
Eine Dienstleistung der DIZ München GmbH
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Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 05.12.2005

Mußt es eben leiden
Gesa Dane klärt über Vergewaltigung in der Literatur auf

Das "Gequieke, das Gekreische" hinter verschlossenen Türen in der "Emilia Galotti" hat schon so manche hitzige Phantasie entfesselt. Nicht minder kühne Spekulationen galten in der "Marquise von O . . ." dem rätselhaften Geschehen, das der berühmteste Gedankenstrich der Weltliteratur ausspart. Das "Weh und Ach" des "Heidenrösleins" haben hingegen Generationen mit unbegreiflicher Gleichgültigkeit zu trällern gelernt - ohne Bestürzung über das lakonisch kommentierte Leiden. Und wie unaufmerksam übergeht nicht mancher Zuschauer das infame Schicksal von weiblichen Figuren, die wie in "Titus Andronicus" oder dem "Fiesko" in Hörweite des Publikums genotzüchtigt werden?

Gesa Dane macht mit ihrer Studie "Zeter und Mordio" dagegen Front. Klar und deutlich beschränkt sie die von vielen Interpreten bisher so ingeniös ausgefüllten Deutungsspielräume, was in der Literatur als Vergewaltigung oder Verführung, was als justitiabler Tatbestand oder unsittliches Verhalten zu gelten hat. Unerwartet ist, daß sie sich dafür auf einen so angegrauten Anwalt wie Jacob Grimm berufen kann: Der behauptete bereits 1841 in einem rechtshistorischen Aufsatz "Über die Notnunft an Frauen", daß sich in einem Gedicht leichter als vor Gericht feststellen lasse, ob eine Frau mit einer sexuellen Handlung "einverstanden war oder gezwungen wurde". Wie schwierig diese Beurteilung letztlich aber ist, verdeutlicht Danes detektivischer Beitrag im Grenzbereich von Literatur und Recht. Es kommt dabei - wie bei jedem ordentlichen Rechtsverfahren - wesentlich auf die Berücksichtigung aller Umstände an. Dane befolgt diesen Grundsatz mit Sorgfalt und sichert so dem lesenden Publikum die Freiheit, selbst zu Gericht zu sitzen.

Grundlegend dafür sind genaue Kenntnisse der Rechtsverhältnisse zum Zeitpunkt und am Ort der jeweiligen literarischen Handlung. Heutige Maßstäbe etwa an den Fall der "Marquise von O . . ." anzulegen wird einer historischen Analyse kaum gerecht. Was nach jetzt gültiger Rechtslage als sexueller Mißbrauch einer widerstandsunfähigen Person eingestuft würde, galt etwa nach dem "Reichsstrafgesetzbuch" von 1871 als Nötigung, da Graf F . . . die Ohnmacht der Marquise nicht selbst herbeigeführt hat. Nach dem "Preußischen Strafgesetzbuch" von 1852 ist hingegen von einem Verbrechen gegen die Sittlichkeit auszugehen. Das "Allgemeine Landrecht" von 1794 spricht von einem fleischlichen Verbrechen.

Davor hätte man dem Grafen F . . . in Kleists Preußen keine Straftat anlasten können, da die Bewußtlosigkeit des Opfers und die Schwangerschaft - die ohne Liebe als physiologisch undenkbar galt - dagegenstanden. In älteren Rechtsordnungen war zudem der Nachweis von Gegenwehr und Hilfeschreien für eine Verurteilung entscheidend, was dem Buchtitel zusätzliche Prägnanz verleiht. Über die rechtliche Situation am Handlungsort Oberitalien berichtet Gesa Dane leider nicht, ist doch nicht auszuschließen, daß Kleist sich zugleich kritisch auf die Rechtssituation vor 1794 und außerhalb Preußens bezieht.

Sonst entgeht der Aufmerksamkeit der Autorin aber kaum etwas. Sie berichtet umfassend über die im Laufe der Zeit sich verändernden Kodifikationen dieses Delikts: Erst galt es als kapitale Verletzung der Ehre, dann des Körpers und der sittlichen Ordnung, schließlich der Seele und der sexuellen Selbstbestimmung der Frau. Heute erhebt das Gesetz den erzwungenen Beischlaf in der Ehe zur Straftat. Solch historisches Wissen fördert Danes umsichtige Spurensuche. Nach Seitenblicken auf die Bibel und die antike Mythologie führt sie von Grimmelshausen, Harsdörffer und Lohenstein über Wagner, Goethe und Kleist bis hin zu Ebner-Eschenbach, Hahn-Hahn oder verschiedenen Autorinnen der Gegenwart. In der jüngsten Epoche einer exhibitionistischen Medienkultur ist dabei die energische Absage an eine allzu hemmungslose Darstellung von Vergewaltigungen, etwa bei Jelinek oder Sarah Kane, überaus wohltuend. Dagegen hebt Dane sensiblere Auseinandersetzungen mit den Traumata der Opfer wie bei Inka Parei positiv ab.

Gegenüber schillernden Theorien bewahrt diese nüchterne und unbestechliche Anwältin vornehm Distanz. Für sie zählt allein die Evidenz der Falldarstellung und der historischen Umstände. Gelegentliche Ausflüge in Bilddeutungen ergänzen die Indiziensuche zur Beantwortung von Grimms Frage, ob eine Frau verführt oder vergewaltigt wurde. In Ludwig Richters Illustration "Heidenröslein" aus der Mitte des 19. Jahrhunderts wird etwa die Selbstverletzung des Jünglings am Rosenstrauch durch zwei dahinter verborgene Gestalten ins Gegenteil verkehrt. Die Frau zeigt ikonographisch gängige Abwehrgesten, die den Betrachter auf den unmißverständlichen Textbefund in Goethes Gedicht hinführen. Kaum zu glauben, wie man dieses Skandalon in dem scheinbar harmlosen, über hundertfünfzigmal vertonten Volkslied ignorieren konnte. Dane läßt die Ausrede der Ambivalenz nun nicht mehr zu. So manchem literarischen Gequieke und Gekreische ist damit die Unschuld genommen.

ALEXANDER KOSENINA

Gesa Dane: ",Zeter und Mordio'". Vergewaltigung in Literatur und Recht. Wallstein Verlag, Göttingen 2005. 312 S., geb., 32,- [Euro].

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Perlentaucher-Notiz zur Süddeutsche Zeitung-Rezension

Rezensent Thomas Weitin konstatiert zunächst einen Zustand umfassender Verrechtlichung der Gesellschaft, mit dem in den Geisteswissenschaften ein anhaltendes Interesse an rechtsgeschichtlichen Fragestellungen einhergeht. In diesen Kontext sieht er auch Gesa Danes "lesenswerte" Studie zur Rechts- und Literaturgeschichte des Vergewaltigungsdelikts. Wie er ausführt, bildete Vergewaltigung erst seit der Aufklärung einen eigenständigen Tatbestand, während sie davor vor allem als Angriff auf die Ehre der Betroffenen und vor allem ihrer männlichen Angehörigen begriffen wurde. Im literarischen Text ermögliche das Medium Ehre den Zugang zu den psychosozialen Leiden der Opfer und lasse individuelle Verlusterfahrungen über die Tabuisierung des Geschehens hinweg kenntlich werden, was Dane an diversen Texten exemplarisch zeige. Weitin hebt hervor, dass sich die Autorin gegen die diskursanalytische Degradierung literarischer Texte zu bloßen Exempeln vorgängiger Zusammenhänge wendet, um die Eigengesetzlichkeit des Literarischen deutlich zu machen. Einen neuen Ansatz bleibt sie nach Ansicht Weitins aber schuldig.

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