Das ZGB enthält folgende wichtige Neuerungen:
- die Aufhebung der Bedenkzeit im Scheidungsverfahren auf gemeinsames Begehren
- die durch die eidgenössische Zivilprozessordnung bedingten Änderungen im Zivilgesetzbuch und in den Nebenerlassen (Inkrafttreten 1. Januar 2011)
- das revidierte Sachenrecht, insbesondere die Einführung des Register-Schuldbriefs (voraussichtliches Inkrafttreten 1.1.2012)
Die für Studium und Beruf gleichermassen geeignete Textausgabe ist mit zahlreichen wertvollen Querverweisen sowie Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts versehen, welche dem Benutzer die rasche Erschliessung der Zusammenhänge und das rasche Auffinden von einschlägigen Entscheiden des obersten Gerichts ermöglichen. Die ZGB Textausgabe enthält zahlreiche praxisrelevante Ergänzungs- und Ausführungserlasse zum Zivilgesetzbuch, welche ebenfalls mit Anmerkungen versehen sind.
Die Neuauflage enthält folgende wichtige Neuerungen:
-die Aufhebung der Bedenkzeit im Scheidungsverfahren auf gemeinsames Begehren
-die durch die eidgenössische Zivilprozessordnung bedingten Änderungen im Zivilgesetzbuch und in den Nebenerlassen (Inkrafttreten 1. Januar 2011)
-das revidierte Sachenrecht im ZGB, insbesondere die Einführung des Register-Schuldbriefs (Inkrafttreten 1.1.2012)
- die Aufhebung der Bedenkzeit im Scheidungsverfahren auf gemeinsames Begehren
- die durch die eidgenössische Zivilprozessordnung bedingten Änderungen im Zivilgesetzbuch und in den Nebenerlassen (Inkrafttreten 1. Januar 2011)
- das revidierte Sachenrecht, insbesondere die Einführung des Register-Schuldbriefs (voraussichtliches Inkrafttreten 1.1.2012)
Die für Studium und Beruf gleichermassen geeignete Textausgabe ist mit zahlreichen wertvollen Querverweisen sowie Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts versehen, welche dem Benutzer die rasche Erschliessung der Zusammenhänge und das rasche Auffinden von einschlägigen Entscheiden des obersten Gerichts ermöglichen. Die ZGB Textausgabe enthält zahlreiche praxisrelevante Ergänzungs- und Ausführungserlasse zum Zivilgesetzbuch, welche ebenfalls mit Anmerkungen versehen sind.
Die Neuauflage enthält folgende wichtige Neuerungen:
-die Aufhebung der Bedenkzeit im Scheidungsverfahren auf gemeinsames Begehren
-die durch die eidgenössische Zivilprozessordnung bedingten Änderungen im Zivilgesetzbuch und in den Nebenerlassen (Inkrafttreten 1. Januar 2011)
-das revidierte Sachenrecht im ZGB, insbesondere die Einführung des Register-Schuldbriefs (Inkrafttreten 1.1.2012)