Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Umweltwissenschaften, Note: 2,0, Hochschule Merseburg, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Heute sind in Deutschland nur noch rd. 370 Deponien für Siedlungsabfällevorhanden.Das stetig wachsende Umweltbewusstsein der Bevölkerung führte zum Widerstandzahlreicher Bürger gegen die Einrichtung von Deponien oder Müllverbrennungsanlagenin ihrer Nachbarschaft. Dies führte dazu das sich die Genehmigungsverfahren fürNeuanlagen auf Grund zahlreicher Einsprüche und Gerichtsverfahren dramatischverlängerten. Bei einigen neuen Standorten regte sich solch massiver Widerstand, dassie politisch nicht durchsetzbar waren. Daraus resultierten zumindest regionaleEntsorgungsengpässe, da häufig keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden waren.Dieser nahezu eingetretene Entsorgungsnotstand führte zu der Forderung, dieAbfallmengen drastisch zu reduzieren um damit die Probleme der Abfallbeseitigungzumindest zu mildern. Auf Grundlage dieser Forderung wurde 1986 das neueAbfallgesetz geschaffen. Dieses Gesetz führte den Vorrang für die Vermeidung und fürdie Verwertung von Abfällen vor ihrer Beseitigung ein und schuf damit einen erstenAnsatz zu einer Neuorientierung.Den Ausschlag für eine neue Gesetzesinitiative gab die Welt-Umweltkonferenz von Riode Janeiro 1992, bei der insbesondere der Gedanke der Nachhaltigkeit und dieForderung nach einem nachhaltigen Wirtschaften insbesondere der Industrieländer inden Vordergrund gerückt war. Prof. Klaus Töpfer, der damalige deutscheUmweltminister, formulierte als neues Ziel der Abfallwirtschaft dieRessourcenschonung und prägte dazu den Begriff Kreislaufwirtschaft. 1994 wurde dasneue Gesetz mit dem Namen "Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz" verkündet und tratmit einer Übergangsfrist von zwei Jahren 1996 in Kraft. § 1 des Gesetzes definiert alsZweck "die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichenRessourcen", und, da dies nicht sofort erreichbar ist, daneben "die Sicherung derumweltverträglichen Beseitigung von Abfällen".1 Die übergeordneten Grundsätzesollen dabei helfen dieses Ziel zu erreichen. Grundsätze sind, dass Abfälle "in ersterLinie zu vermeiden, insbesondere durch die Verminderung ihrer Menge undSchädlichkeit, in zweiter Linie stofflich zu verwerten oder zur Gewinnung von Energiezu nutzen (energetische Verwertung)" (KrW-/AbfG §4 Satz 1).Folgend an diese Einleitung wird nun näher auf die einzelnen Ziele und Instrumentedieses Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) eingegangen.1 Vgl. http://www.bmu.de/files/entwickulng_abfallrecht.pdf , S. 2 ff.
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