Im Rahmen der Zinsschrankenregelung (
4h EStG, 8a KStG) nimmt der Steuergesetzgeber explizit Bezug auf die internationale Rechnungslegung nach IFRS. Diese neuartige Verknüpfung wirft eine Vielzahl von Fragen im Spannungsfeld von deutschem Steuerrecht und internationaler Rechnungslegung auf. Diese betreffen neben der verfassungs- und europarechtlichen Legitimation der Zinsschranke insbesondere die Vereinbarkeit internationaler Bilanzierungsregeln mit dem Steuerrecht im Allgemeinen und der steuerlichen Gewinnermittlung im Besonderen. Dabei bilden die konkreten Anwendungsfragen, wie z. B. die Abgrenzung des Konzernkreises für steuerliche Zwecke oder die Notwendigkeit steuerlicher Korrekturrechnungen, den Schwerpunkt der Untersuchung.
4h EStG, 8a KStG) nimmt der Steuergesetzgeber explizit Bezug auf die internationale Rechnungslegung nach IFRS. Diese neuartige Verknüpfung wirft eine Vielzahl von Fragen im Spannungsfeld von deutschem Steuerrecht und internationaler Rechnungslegung auf. Diese betreffen neben der verfassungs- und europarechtlichen Legitimation der Zinsschranke insbesondere die Vereinbarkeit internationaler Bilanzierungsregeln mit dem Steuerrecht im Allgemeinen und der steuerlichen Gewinnermittlung im Besonderen. Dabei bilden die konkreten Anwendungsfragen, wie z. B. die Abgrenzung des Konzernkreises für steuerliche Zwecke oder die Notwendigkeit steuerlicher Korrekturrechnungen, den Schwerpunkt der Untersuchung.