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Dieses erfolgreiche Standardwerk informiert schnell in allen zivilprozessualen Fragen. Der seit über 40 Jahren in Ausbildung und Praxis bewährte Handkommentar beschränkt sich auf das Wesentliche und ist wissenschaftlich zuverlässig.
Der Thomas/Putzo
- verschafft den Überblick auch bei ständig wachsender Stoffmenge,
- ist durch seine klare Systematik übersichtlich und zudem prägnant,
- zeigt die Zusammenhänge auf,
- hilft durch umfassende aktuelle Hinweise auf die Rechtsprechung und das Schrifttum,
- ermöglicht den zeitsparenden Umgang mit der ZPO.
Mit dem Thomas/Putzo
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Produktbeschreibung
Dieses erfolgreiche Standardwerk informiert schnell in allen zivilprozessualen Fragen. Der seit über 40 Jahren in Ausbildung und Praxis bewährte Handkommentar beschränkt sich auf das Wesentliche und ist wissenschaftlich zuverlässig.

Der Thomas/Putzo
- verschafft den Überblick auch bei ständig wachsender Stoffmenge,
- ist durch seine klare Systematik übersichtlich und zudem prägnant,
- zeigt die Zusammenhänge auf,
- hilft durch umfassende aktuelle Hinweise auf die Rechtsprechung und das Schrifttum,
- ermöglicht den zeitsparenden Umgang mit der ZPO.

Mit dem Thomas/Putzo arbeiten:
- Praktiker, die ihn für den täglichen Umgang mit der ZPO und ihren internationalen Bezügen benötigen,
- Referendare, die sich zweckmäßig auf die Übungsklausuren und auf das zweite Staatsexamen vorbereiten und
- Studenten, die einen kompetenten Ratgeber für juristische Hausarbeiten brauchen.

Die 28. Auflage berücksichtigt u.a. die redaktionellen Änderungen der ZPO durch die Neubekanntmachung der ZPO.
Darüber hinaus sind die Änderungen durch das 2. Justizmodernisierungsgesetz und das Unterhaltsänderungsgesetz eingearbeitet, außerdem wurden das Forderungssicherungsgesetz und die Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens sowie alle bisher ergangenen Änderungen in ZPO, im GVG, in den Einführungsgesetzen und im AVAG berücksichtigt.

Rezension:
„(...) Überzeugende Systematik, klare Gliederung, dogmatisch einwandfreier Aufbau, sprachliche Präzision, Verzicht auf breite Argumentation, Beschränkung auf das Wesentliche, was die Praxis, Ausbildung und Prüfung betrifft, und offen für den schnellen Zugriff mit zeitsparender Information. In diesem Sinne kann auch diese Auflage allen Richtern, Rechtsanwälten, Referendaren und Rechtspflegern nur wärmstens ans Herz gelegt werden.“
In: Das Recht der Wirtschaft, 7/2006, zur 27. Auflage 2005

„(...) Insgesamt kann auch der Neuauflage des Thomas/Putzo ein Optimum an Informationsgehalt und Aktualität bescheinigt werden. Die übersichtliche, weil auf einer klaren Systematik beruhende Darstellungsweise erleichtert dem Benutzer zudem das schnelle Auffinden der ihn interessierenden Erläuterungen samt der weiterführenden Hinweise auf die einschlägige Rechtsprechung und Literatur. Dies alles macht die Arbeit mit diesem handlichen Kommentar zu einem wahren und zudem preiswerten Vergnügen.“
Professor Dr. Markus Stoffels, in: Mitteilungen der deutschen Patentanwälte, 05/2006, zur 27. Auflage 2005

„(...) Als Fazit muss man festhalten: Auch in der Neuauflage ist der Thomas/Putzo ein Praxiskommentar, auf den man sich in jeder Lage des Verfassers verlassen kann.“
Richter am OLG Hans-Joachim Wolf, in: Insolvenz und Vollstreckung, 04/2006, zur 27. Auflage 2005

„(...) Die Arbeit mit diesem Kommentar macht Spaß.(...) Die Stabilisierung und Vertiefung des zivilprozessualen Wissens im Rahmen des Studiums und des Vorbereitungsdienstes gelingen mit diesem Werk problemlos.“
In: Studjur.online , 04/2006, zur 27. Auflage 2005

„(...) Stichproben ergaben, dass in der hier zu besprechenden Neuauflage des Thomas/Putzo jeweils die neueste Rechtssprechung und Literatur wirklich zuverlässig eingearbeitet worden ist. Der Kommentar befindet sich auf dem neusten Stand (1.9.2005). Er kann uneingeschränkt allen mit der ZPO befassten Praktikern empfohlen werden, er ist inzwischen zum echten „Klassiker“ geworden, der für die tägliche Arbeit wegen seiner ständigen Aktualisierung einfach unentbehrlich ist, er ersetzt auch in den meisten Fällen die Lektüre mancher Großkommentare zur ZPO. “
Richter am AG Offenbach a.M., Norbert Habermann, in: Der Deutsche Rechtspfleger, zur 27. Auflage 2005

„(...) Neben seiner überzeugenden Aktualität besticht der beliebte Handkommentar wie eh und je durch seine präzise Sprache, die klare Gliederung und die Beschränkung auf das Wesentliche. Er bleibt die willkommene Hilfe, nicht nur für den „ersten Zugriff“ bei der Lösung eines aktuellen Falls. Die Seitenzahl konnte dadurch verringert werden, dass der Satzspiegel bei einem erweiterten Buchformat vergrößert wurde, was zusätzlich die Lesbarkeit weiter verbessert.“
in: Deutscher Richterbund Berlin, 5 / 2005, zur 27. Auflage

„(...) Auch die 27. Auflage überzeugt wieder durch seine Systematik, eine klare Gliederung, einen dogmatisch einwandfreien Aufbau, die sprachliche Präzision, den Verzicht auf breite Argumentation und die Beschränkung auf das Wesentliche. Auch in dieser Auflage ist es den Autoren wieder gelungen, diese Grundsätze bzw. Ziele umsetzen. Für die Qualität an Inhalt, Aufbau, verständlicher Lesbarkeit, der Fülle von Rechtsprechungshinweisen und weiteren Fundstellen, lassen sich kaum noch Worte und Bilder finden, die nicht schon in den vergangenen 26 Auflagen gesagt, geschrieben und beschrieben worden sind. Der Thomas/Putzo ist das Grundwerkzeug eines jeden, der sich mit dem Zivilprozessrecht im Alltag befassen muss und will. Der interessierte Leser hat die Möglichkeit, sich über dieses Werk umfassend in der Sache zu informieren. Obwohl das Werk mit seinen ca. 1.650 Seiten sehr mächtig ist, können Einzel- oder auch Zweifelsfragen im Sachzusammenhang herausgearbeitet und so zu einer sicheren Stellung im Verfahren verwendet werden. Schließlich handelt es sich hierbei um ein an die Gesetzesmaterie orientiertes Handbuch bzw. einen Kommentar und nicht um ein kontinuierlichen Lesestoff.“
Hans-Joachim Dörbandt, in: www.socialnet.de, 18.01.2006, zur 27. Auflage

„(...) Keine Frage: Auch bei der Anwaltschaft hat sich den “Thomas/ Putzo‘ unter den zahleichen ZPO-Kommentaren jedenfalls als Objekt des ersten Zugriffs längst etabliert. Dies liegt zum einen an der wissenschaftlich fundierten, dennoch auf Kürze und Übersichtlichkeit angelegten Darstellung, zum anderen an der Aktualität der Kommentierung. So wird die Praxis auch diesmal wieder nach nur einem Jahr mit der inzwischen als totale Neubearbeitung notwendig gewordenen Neuauflage bedient. - Angesichts des ungezügelten Reformeifers der Gesetzgebungsorgane eine beachtliche Leistung! (...) Wer also bei der ständig wachsenden Stoffmenge auch und gerade unter dem Einfluss des Europarechts nicht den Überblick verlieren möchte, dabei aber eine auf das Wesentliche beschränkte Kommentierung sucht, wird auch um den neuen “Thomas/ Putzo‘ in seinem Handapparat nicht umhinkommen. Schließlich ist es den Bearbeitern einmal mehr in vorbildlicher Weise gelungen, dem vielfältigen Benutzerkreis ihres Kommentars den Umgang mit dem Zivilprozessrecht durch Übersichtlichkeit, Präzision und lnformationsdichte, aber auch sachbezogene Didaktik wesentlich zu erleichtern. “
In: Münchner Anwaltverein, 12/ 2005, zur 27. Auflage

Expertenmeinung Privatdozent Dr. Martin Ahrens z.z. Universität Göttingen, zur 27. Auflage
Auch im Jahr 4 nach der großen ZPO-Reform hat der Gesetzgeber erneut zahlreiche zivilverfahrensrechtliche Regelungen geändert. Neben der fortwährenden Auseinandersetzung mit den Grund- und Detailfragen der Prozessrechtsnovellierung entsteht dadurch eine Fülle neuer Probleme. Wer in dieser Gesetzes- und Informationsflut eine sichere Grundlage im Zivilprozessrecht benötigt, kann auf die klassischen Tugenden des Thomas/Putzo vertrauen. Mit höchster Aktualität, gedanklicher Präzision und sprachlicher Disziplin werden auch in der Neuauflage die ZPO und ihre wichtigsten Nebengesetze erläutert. Für die schnelle, verlässliche Information ist der Kommentar nach wie vor unvergleichlich.

„(...) Damit liegt wieder ein aktuelles Werk für Anwälte und Richter vor, von dem man sich wünscht, dass es möglichst lang aktuell und brauchbar bleibt.“
in: Recht der Wirtschaft, 11 / 2005, zur 26. Auflage

„Der seit vielen Jahren bewährte Kommentar erläutert zuverlässig die den Zivilprozess ordnende ZPO (...) Durch Übersichtlichkeit, Präzision, Informationsdichte und didaktisches Geschick erleichtert der Kommentar den Umgang mit dem Zivilprozessrecht. (...) Dieses Standardwerk gehört u.a. auch in die Hände derer, die in Verwaltungsbehörden mit zivilprozessualen Fragen befasst sind.“
Dr. Christian Raap, in: Ausbildung, Prüfung u. Fortbildung, 6/ 2005, zur 26. Auflage

„(...) Die Darstellungen sind insgesamt sehr gut lesbar, kurz und bündig. Vorrangig wird die Rechtsprechung des BGH zitiert. Wo es Meinungsstreitigkeiten gibt, ist überwiegend allein die h.M. dargestellt, die dann mit einem Zitat sowie einem solchen für die Gegenmeinung belegt wird. Auch wenn die Autoren im laufendem Text Abkürzungen verwenden, pflegen sie keinen „Palandt-Stil“. Dafür sind die Sätze erfrischend prägnant. Was „noch normal“ sei, wird wahrscheinlich in keinem zweiten Kommentar zu lesen sein.(...) In der Anschaffung erschwinglich, in den Ausführungen kompakt präsentiert sich der Thomas/Putzo als das bewährte Standardwerk, auf das der Praktiker nicht verzichten möchte.“
Richter Volker Bißmaier, in: Zeitschrift für Familienrecht, Heft 14 / 2005, zur 26. Auflage

„Dieser preisgünstige Kommentar bietet Juristen in Praxis, Ausbildung und Prüfung seit vielen Jahren einen optimalen „ersten Zugriff“ auf das Zivilprozessrecht. Die bewusste Beschränkung auf das Wesentliche ermöglich produktive Arbeit gerade dann, wenn es schnell gehen muss.“
In: Reno-Report 02/02 und NZG Heft 13/2002 zur 24. Auflage

„Die wesentliche Aufgabe dieser Neubearbeitung war die Umsetzung der ZPO-Reform. Sie ist den Autoren hervorragend gelungen. Die ihnen vorgegebene Begrenzung des Buchumfangs zwingt sie dazu, ohne Umschweife zur Sache zu kommen, was anderen Werken nicht immer gelingt. Sehr zu begrüßen ist auch die Objektivität der Erläuterungen, die weit davon entfernt sind, die ZPO nur justizfreundlich auszulegen, wie das bei anderen Kommentaren leider überwiegend der Fall ist. (...) Gemessen am Preis-Leistungsverhältnis ist der neue „Thomas/Putzo“ meines Erachtens zur Zeit der empfehlenswerteste ZPO-Kommentar.“
In: Beilage zur ZAP, 10/2002, zur 24. Auflage 2002

„(...) Man sollte sich diesen Kommentar in den letzten zwei, drei Semestern vor dem ersten juristischen Staatsexamen, spätestens jedoch als Referendar zulegen. Das erübrigt nicht nur den Gang in die Universitäts- oder Gerichtsbibliothek, sondern gibt einem auch das gute Gefühl, eine hochaktuelle, gut sortierte und souverän verwaltete Datenquelle zu diesem wichtigen Verfahrensrecht zur Hand zu haben.“
In: Studium, 70/2002, zur 24. Auflage 2002

„(...) Auch nach der „Reform“ kann dem Thomas/Putzo - wie bereits in Vorauflagen - Übersichtlichkeit und Beschränkung auf das Wesentliche bescheinigt werden. Der Kommentar ermöglicht jedem Praktiker den zeitsparenden Umgang mit der ZPO und leistet bei der Bewältigung der zahlreichen Rechtsänderung im vergangenen Jahr wichtige Hilfe. Damit vermag er im gerichtlichen Bereich nicht nur Richterinnen und Richtern, sondern auch Rechtspfleger/innen und Gerichtsvollzieher/innen unentbehrliche Dienste zu leisten. Nach wie vor hat der Thomas/Putzo auch im Bereich der Referanderausbildung und der Vorbereitung zum Assessorexamen seinen festen Platz. Erfreulich ist, dass ein weiteres Mal festgestellt werden kann, dass der Preis für die Neuauflage trotz gestiegenen Umfangs unverändert geblieben ist.
Insgesamt kann auch der 24. Auflage bescheinigt werden, dass sie nahtlos an den hohen Qualitätsstandard der Vorauflage anknüpft.“
Norbert Taxis, in: Die Justiz, August 2002, zur 24. Auflage

„(...) Damit bietet auch die vorliegende Auflage dieses Standardkommentars den Juristen in der Praxis einen optimalen „ersten Zugriff“ auf das Zivilprozessrecht. Die Beschränkung auf das Wesentliche ermöglicht dabei eine produktive Arbeit und das auch dann, wenn es einmal schnell gehen muss.“
In: RdW 16/2002, zur 24. Auflage

„(...) Wer sich auch und gerade in der durch entsprechende Regelungen geprägten Übergangszeit schnell und sicher über die auf Grund der ZPO-Reform eingetretenen Änderungen und Altbewährtes gleichermaßen informieren möchte, wird um den neuen Thomas/ Putzo in seinem Handapparat - jedenfalls für den ersten Zugriff - nicht umhinkommen. Schließlich ist es den Bearbeitern einmal mehr in vorbildlicher Weise gelungen, dem vielfältigen Benutzerkreis ihres Kommentars den Umgang mit dem Zivilprozessrecht durch Übersichtlichkeit, Präzision und Informationsdichte, aber auch sachbezogene Didaktik wesentlich zu erleichtern.“
RA Roland Thalmair, in: NJW 2002, Heft 37, zur 24. Auflage

„(...) Hier spiegelt er das Praktische wieder, so wie es im Thomas/Putzo steht, wird es im Normalfall auch gehandhabt. (...) Kurz und gut - für den Referendar, auf jeden Fall für den Studierenden, für den zivilrechtlichen Praktiker, der nun nicht einen ausführlichen Großkommentar benötigt, ist der Thomas/Putzo für den ersten Blick und für den Gebrauch in der Praxis ein unverzichtbares Hilfsmittel.“
RA Stephan Schultze, in: Berliner Anwaltsblatt 10/2002, zur 24. Auflage

„(...) Der Kommentar zeichnet sich durch Übersichtlichkeit, Präzision, Informationsdichte und sachbezogen Didaktik aus.“
Notar Prof. Walter Böhringer, Heidenheim/ Brenz, in: Zeitschrift für das Notariat, 2/ 2003, zur 24. Auflage

"(...) Doch immer ist der 'Thomas/Putzo' ein zuverlässiges und meist sogar ausreichendes Hilfsmittel für die erste Information."
In: ZAP 24/2003, zur 25. Auflage

"Die Jubiläumsausgabe des Thomas/Putzo erweist sich in jeder Hinsicht als ein besonders schätzenswerter Klassiker. Während jedoch das Schicksal der meisten Klassikerausgaben darin besteht, in den Bücherregalen zu verstauben, wird dieser Band zweifellos ge- und zerlsen werden. In den vierzig Jahren seit dem Erscheinen der ersten Auflage ist der Kommentar gereift und doch zugleich so funkelnd und spritzig geblieben, wie am ersten Tag. Dabei ist es den Autoren gelungen, den übersichtlichen Umfang dieses Handkommentars zu seiner überragenden Stärke zu entwickeln.(...)
Als Fazit ist die Jubiläumsausgabe des Thomas/Putzo uneingeschränkt zu empfehlen. Mit diesem Werk liegt die Bearbeitung zivilprozessualer Fragestellungen in sicheren Händen. Beim Kauf eines Handkommentars zur ZPO fällt die Entscheidung nicht schwer. Der Thomas/Putzo ist stets erste Wahl."
Privatdozent Dr. Martin Ahrens, in JA 1/2004, zur 25. Auflage

„(...) Von Anfang an als Prozessrechtskommentar für Ausbildung und Praxis konzipiert, hat er sich in beiden Bereichen höchstes Ansehen erworben. Über Inhalt und Qualität dieses Kurzkommentars ist schon viel Anerkennendes geschrieben worden; es hat weiter Bestand. Das Werk wird auch weiterhin in der Praxis und in der Wissenschaft größte Wertschätzung genießen.“
Vors. Richter am OLG Dr. Bernd Müller-Christmann, in: NJW 45/2003, zur 25. Auflage

„(...) Der Thomas/Putzo ist damit ein wichtiges Arbeitsmittel für alle, die das Zivilprozessrecht einschließlich der Zwangsvollstreckung anwenden und für jeden, der sich auf dieses Arbeitsgebiet vorbereitet.“
In: Deutsche Gerichtsvollzieher Zeitung 9/2003, zur 25. Auflage

"(...) Letztlich ist der Thomas/Putzo ein zuverlässiger Begleiter im Assessorexamen, auf den auch Referendare aus den Bundesländern, in denen zusätzlich größere Kommentare zugelassen sind, keinesfalls verzichten sollten."
Katja Weidner, in: justament 9/2003, zur 25. Auflage

Expertenmeinung von Moritz Rögler, Richter am Landgericht, Frankfurt am Main, zur 26. Auflage:
Der „kleine Thomas/Putzo“ gehört zu den großen Klassikern der juristischen Fachliteratur. Er liegt nunmehr in aktueller 26. Auflage vor, in der Gesetzgebung und Rechtsprechung bis zum Sommer 2004 und auch schon das zum 30.11.2004 in Kraft tretende Recht über die grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe in der Europäischen Union Berücksichtigung finden konnten. Darüber hinaus bietet er – quasi tagesaktuell – im Anhang eine Darstellung aller Vorschriften des am 30. August 2004 verkündeten 1. Justizmodernisierungsgesetz vom 24. August 2004, die bereits zum 1. September 2004 in Kraft getreten sind. Es ist einerseits bedauerlich, dass dieser gesetzgeberische „Schnellschuss“ aus redaktionellen Gründen keine Einarbeitung mehr erfahren konnte, die kommentierte Zusammenfassung im Anhang des Werks bietet jedoch andererseits eine gute Gelegenheit, sich zusammenfassend über alle Neuerungen orientieren zu können. Ob vor dem Hintergrund dieser Gesetzgebung der im Vorwort geäußerte Wunsch der Autoren, die 26. Auflage möge lange aktuell und brauchbar bleiben, in Erfüllung gehen wird, kann allerdings bezweifelt werden.
Dennoch bleibt das Buch ansonsten ohne Einschränkung zu loben. Vorteil seines beschränkten Umfangs ist – neben dem günstigen Preis und der Handlichkeit – die zwangsläufige Beschränkung auf das Wesentliche. Während andere Kurzkommentare zur Zivilprozessordnung zunehmend mehr auszuufern drohen und ihre Lesbarkeit unter der Zitierung zahlreicher obergerichtlicher Einzelfallentscheidungen zu leiden hat, sind die Autoren des Thomas/Putzo immer gezwungen, die Gesetzesdogmatik im Blick zu behalten und sich auch bei den Rechtsprechungsnachweisen zu beschränken. Dadurch wird es den Nutzern ermöglicht, auch in kürzester Zeit Lösungsansätze für alle zivilprozessualen Fragen finden zu können.
Zielgruppen des Kommentars sind damit alle, die auf eine konkrete Frage eine schnelle Antwort benötigen. Gerade wer unter besonderem Zeitdruck steht, sei es nun der Praktiker – etwa in einem laufenden Zivilprozess – oder der Referendar – im Rahmen einer Klausur –, wird auf den jeweils aktuellen Thomas/Putzo schwerlich verzichten können. Dennoch wird, durch ausreichende Fundstellennachweise, insbesondere zur Rechtsprechung des BGH, auch ein Einstieg für vertiefte Prüfungen ermöglicht. Insbesondere Referendaren, denen die Benutzung des Thomas/Putzo in den Examensklausuren gestattet ist, sei dringend ans Herz gelegt, den Umgang mit dem Buch rechtzeitig zu üben und es auch in der täglichen Arbeit im Rahmen der einzelnen Ausbildungsstationen immer wieder zu verwenden. Nur wer den Kommentar gut kennt, vermag auch unter dem Zeitdruck einer Klausursituation wirklich alle Wissens-Schätze heben zu können, die das Werk zu bieten hat.

„Aktuell wie stets ist auch die jüngste Auflage des zu Recht beliebten gelben Kommentars. Zu den die gründliche Überarbeitung erfordernde gesetzgeberischen Aktivitäten gehörte vor allem das Kostenrechtmodernisierungsgesetz (KostRMoG) mit seinen weitreichenden Auswirkungen auf ZPO, GVG und Rechtsanwaltsgebührenrecht samt Einführung des neuen Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes. Schon, weil die Autoren zur Erleichterung der praktischen Arbeit an allen relevanten Stellen ihrer Erläuterungen die kostenrechtlichen Bezüge darzustellen pflegen, haben sie Auswirkungen des KostRMoG besonders sorgsam vielerorts eingearbeitet. Auch das neue Buch 11 der ZPO, die §§ 1067 bis 1075 zur justiziellen Zusammenarbeit in der EU, ist „im notwendigen Umfang“ kommentiert. (...)“
In: Deutscher Richterbund, 4-5/2004, zur 26. Auflage

„(...) Der von drei erfahrenen Zivilrichtern betreute Kurzkommentar besticht durch seine Praxisnähe, aber auch durch sein Verständnis für die Arbeit des Anwalts. Es ist der anwaltsfreundlichste Kommentar. Die Anwälte sollten dies unterstützen und gezielt mit ihm arbeiten. (...) Der „Thomas/Putzo“ ist ein ausgezeichneter Kurzkommentar, knapp, präzise, erschöpfend und wissenschaftlich gründlich mit zuverlässigen weiterführenden Belegen.“
In: Zeitschrift für die Anwaltspraxis, vom 16.03.2005, zur 26. Auflage

„(...) Insgesamt betrachtet, setzt die Neuauflage des Thomas/Putzo die bisherige, bewährte Linie fort: Auch wenn das Werk in der Neuauflage im Umfang um weitere 100 Seiten angewachsen ist und damit nun endgültig die 2 000-Seiten-Grenze übersprungen hat, bleibt das Buch noch handlich. Nach wie vor ist der Titel ein ungeheuer praktischer Kommentar, der sowohl dem Praktiker als auch Studenten und Referendaren nicht nur schnelle, aktuelle Informationen bietet und den ersten Zugriff auf alle Probleme des Verfahrensrechts eröffnet, sondern sie in der Mehrzahl der Fälle auch einer entgültigen, überzeugenden Lösung zuführt. Der Grund für den Erfolg dürfte sicherlich das Gespür der Autoren sein, einerseits dogmatische Streitfragen aufzuzeigen und eine ausreichende wissenschaftliche Tiefe zu bieten, andererseits aber nie den Blick auf die in der Praxis geschätzten, pragmatischen und gut handhabbaren Lösungen zu verlieren. Im Ergebnis bleibt der Thomas/Putzo in der 26. Auflage preislich erfreulicherweise stabil und auch sonst das, was er bisher schon war: Das hervorragende, in der täglichen Praxis geschätzte Erläuterungsbuch zum Verfahrensrecht, welches man gern und oft zur Hand nimmt.“
Richter am AG Dr. Martin Menne, in: Familie Partnerschaft Recht, 3/2005, zur 26. Auflage
Autorenporträt
Prof. Dr. Hans Putzo, München, Vizepräsident des Bayer. Obersten Landesgerichts i. R., unter Mitarbeit von Dr. Klaus Reichold, Vors. Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht München, und Dr. Rainer Hüßtege, Richter am OLG München