Überzeugt Jahr für Jahr neu
Höchste Aktualität
und rascher Zugriff kennzeichnen diesen traditionsreichen Kurzkommentar. Er ist objektiv, interessenneutral und detailliert. Als einziger führender ZPO-Kommentar erscheint er regelmäßig jedes Jahr neu und hält Sie damit auf dem aktuellen Stand. Nicht ohne Grund wird er häufig zitiert und bei der praktischen Arbeit geschätzt.
Die 66. Auflage
- bietet eine unübertreffliche inhaltliche und formale Einheit in der Kommentierung, garantiert von einem einzigen
renommierten Autor
- berücksichtigt über ein Dutzend teilweise tiefgreifender Gesetzesnovellen, u.a.: - das 2. JustizmodernisierungsG - die
Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2007 - das G zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge - das G zur Stärkung der
Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft (Wegfall des Lokalisierungszwangs) - das G zur Änderung des
WohnungseigentumsG und anderer Gesetze - das G zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens - die
Prozesskostenhilfebekanntmachung 2007 - das künftige G zur Klärung der Vaterschaft ist Wort für Wort überprüft und
in den Abschnitten zu den Rechtsmitteln, zum Familienrecht, zum schiedsrichterlichen Verfahren sowie zum EGZPO,
GVG, EGGVG und zur EuGVVO nochmals völlig neu bearbeitet und erheblich modernisiert.
Ihre Vorteile:
- eingehende Stellungnahmen zu allen aktuellen Streitfragen des Verfahrensalltags
- gut verständliche Darstellung auch schwieriger Fragen
- vertiefte und erweiterte ABC-Stichwortreihen
- alles aus einer Hand bei neuestem Stand.
Rezension:
‘(...) ist das Zivilverfahrensrecht in der vorliegend besprochenen Auflage einmal mehr meisterhaft dargestellt und durchweg auf den neuesten Stand gebracht worden. Nicht zuletzt deshalb bleibt der ‘Baumbach/ Lauterbach’ bei der Lösung von Problemen als Hilfsmittel unentbehrlich.’
Richter am LG Dr. Jörg Dilger, in: NJW, Ausgabe 41/2007, zur 65. Auflage 2007
‘(...) Auch wenn also im internationalen Verfahrensrecht nachgelegt werden muss, bleibt es für die klassischen Fragen des Verfahrensrechts dabei, dass der Baumbach/Lauterbach "einfach dazugehört’.’
Dr. Matthias Weller, in: Der Deutsche Rechtspfleger, 3/2007, zur 65. Auflage 2007
‘(...) Die neu erschienene Auflage konnte die gewohnte Präzision und Übersichtlichkeit beibehalten. Etwaige Ungenauigkeiten sucht man in diesem Kommentar vergebens. Er sollte schon aus diesem Grunde bei der Suche nach einer praktischen Problemlösung immer in die engere Wahl gezogen werden.’
In: Deutsche Gerichtsvollzieher Zeitung, 1/2007, zur 65. Auflage 2007
Expertenmeinung von RA Dr. Thomas Grützner, Baker & McKenzie, München, zur 65. Auflage 2007:
‘Alle Jahre wieder steigt gegen Ende des Jahres die bereits zur Gewohnheit gewordene Vorfreude auf die aktualisierte Auflage des Baumbach/Lauterbach/Al-bers/Hartmann.
Auch die 65. Auflage dieses seit langem als Institution des Deutschen Zivilprozessrechts einzustufenden Kommentars besticht durch ihre inhaltliche Klarheit und Überzeugungskraft. Insbesondere das Streben der Autoren nach einer inhaltlichen sowie formellen Einheitlichkeit hat zu zahlreichen Aktualisierungen, Ergänzungen, Straffungen und Umstellungen des Zitierapparates geführt, welche der Qualität der inhaltlichen Darstellung jedoch keinen Abbruch geleistet hat. Im Gegenteil: Trotz der stets aufgrund von der Einführung neuer und der Änderung alter Gesetze sowie den seit einigen Jahren steigenden Harmonisierungsbemühungen auch der Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten der EU ist es bemerkenswert, dass der Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann seine qualitativ hochwertige Kommentierung ohne Mühe aufrecht erhält.
Ungeachtet der - auch durch den Gesetzgeber veranlassten - Notwendigkeit, das Werk immer wieder zu straffen, besticht der Baumbach/Lauterbach/Al-bers/Hartmann durch seine präzise Aufarbeitung und Behandlung aller im Deutschen Zivilprozessrecht verankerten Aspekte und Probleme. Das Werk ist aus diesem Grund nicht lediglich für den schwerpunktmäßig im Prozessrecht tätigen Rechtsanwalt, sondern auch für Richter, Rechtspfleger, Rechtswissenschaftler, Studenten und Referendare als sicheres Nachschlagewerk und vertrauter Weggefährte bei der Lösung zivilprozessualer Fragen anzusehen. Gleiches dürfte für Praktiker in Rechtsabteilungen und Behörden gelten, die trotz des erforderlichen wissenschaftlichen Fundaments der Kommentierung präzise und aktuelle Auskunft suchen um auf die Weise, die sich ihnen in der täglichen Arbeit stellenden rechtlichen Probleme fast spielerisch lösen zu können. Inhaltlich wurden insbesondere die Kommentierungen zum Rechtsmittel- und Familienverfahrensrecht sowie die Kommentierung des Schiedsverfahrensrechts umfangreich über- und die gesamte aktuelle Rechtsprechung und Literatur eingearbeitet. Insbesondere das in der praktischen Arbeit im Wirtschaftsrecht immer mehr Bedeutung gewinnende Schiedsverfahrensrecht und dessen Kommentierung wird der auch in der Rechtswissenschaft weiter wachsenden Bedeutung dieser Verfahrensart gerecht und bietet sowohl Schiedsrichtern, als auch Parteivertretern eine gern angenommene Hilfestellung.
Die 65. Auflage des Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann folgt auch der von den Vorauflagen begründeten Übung der Veröffentlichung weiterer für den Praktiker relevanter und interessanter Gesetze, Gesetzesvorhaben und Bekanntmachungen. Dazu zählen in der 65. Auflage beispielsweise das Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts vom 14. August 2006, das erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19. April 2006, die Bekanntmachung der Neufassung der ZPO vom 5. Dezember 2005 und die Berichtigung dieser Bekanntmachung, die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2006 (PKHB 2006) vom 6. Juni 2006 und das bevorstehende zweite Justizmodernisierungsgesetz (2. JuMoG), mit dessen voraussichtlichen Inhalt. Die Kommentierung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 9. Mai 1975 und einiger billateraler Anerkennungs- und Vollstreckungsabkommen sowie der EuGVVO und verschiedener billateraler Verträge und Kollektivverträge mit Bezug zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit gehören dagegen zu den altbekannten und altbewährten Inhalt dieses ausgezeichneten Kommentars. Auch wenn die Vorfreude angesichts des stets hervorragenden aktuellen Werks auf die neue Auflage im kommenden Jahr in Anbetracht der angenehmen Arbeit mit dem Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann über das Jahr hinweg kaum merklich ansteigt, ist eines bereits bei jedem ersten Blick in die Neuauflage gewiss:
Auf den Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann und dessen Bearbeiter ist Verlass!’
Expertenmeinung von Prof. Dr. Martin Ahrens, Universität Göttingen, zur 65. Auflage 2007:
‘Alle Jahre wieder. Dieser Satz gilt auch für den Klassiker der zivilprozessualen Kommentierungen. In dieser ersten Neuauflage nach dem Tod von Jan Albers zeichnen sich manche einschneidenden Veränderungen ab. Peter Hartmann, der nunmehr die Verantwortung für das gesamte Werk trägt, hat die Kommentierungen zum Rechtsmittelrecht, zum Verfahren in Familiensachen und zum Schiedsrichterlichen Verfahren vielfach überarbeitet. Zugleich hat er die großen Traditionen des Werks bewahrt und den Text insgesamt aktualisiert sowie eine Vielzahl von Fundstellennachweisen ergänzt. Mit den bekannten Leistungen, wie den umfassenden Stichwortübersichten und den reichen Rechtsprechungsangaben, bleibt der Kommentar ein unverzichtbares Hilfsmittel für jeden zivilprozessual tätigen Praktiker, Wissenschaftler und Studierenden. Das Werk wird deswegen auch in der neuen Auflage seinen bewährten Platz behalten.’
‘Wer Fragen zum jeweils aktuellen Zivilprozessrecht zu beantworten hat, kommt ohne den jährlich neu aufgelegten Baumbach kaum aus. (...)’
von: kr, in: Mitteilungen des Deutschen Richterbundes Berlin 01/2006, zur 64. Auflage 2006
Expertenmeinung von Rechtsanwalt Matthias Morawietz, Baker & McKenzie LLP, München, zur 64. Auflage 2006:
Der neue Baumbach/Lauterbach in seiner 64. Auflage erscheint druckfrisch wie gewohnt noch vor Jahreswechsel und in der seit mehreren Auflagen bewährter Autorenzusammensetzung: Jan Albers und Peter Hartmann.
Sehr erfreulich ist, dass im neuen Baumbach/Lauterbach bereits die ZPO-Neubekanntmachung vom Dezember 2005 berücksichtigt ist - hier ist der Baumbach/Lauterbach sogar schneller als die Schönfelder-Loseblattsammlung!
Gerade die unermüdlichen ZPO-Reformen (über 20 neue Gesetze seit der Vorauflage aus dem Vorjahr!) erschweren es der Praxis, im Verfahrensrecht auf dem neuesten Stand zu bleiben. Es ist unerlässlich, einen Kommentar wie den Baumbach/Lauterbach zur Hand zu haben, der zeitnah und umfassend zu allen praxisrelevanten Themen fundiert Stellung bezieht. Einer der traditionsreichsten ZPO-Kommentare hat durch seine uneinholbare Aktualität wieder die Nase vorn.
Auf dem Gebiet des europäischen Verfahrensrechts tun sich viele Rechtsanwender schwer. Es ist daher umso erfreulicher, dass sich der Baumbach/Lauterbach mit dieser Thematik besonders eingehend beschäftigt: sei es die Besprechung des EG-Vollstreckungstitels, die Einführung der europäischen Gesellschaft, als auch die Einführung des internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes. Nur so lässt sich die Masse an neuen Richtlinien und Verordnungen auf dem Gebiet des Verfahrensrechtes überblicken und die Relevanz für die tägliche Praxis einschätzen.
Die seit 1. Juli 2005 in Kraft getretene Pfändungsfreigrenzen-Bekanntmachung vom 25. Februar 2005 (BGBl. 493) wurde selbstverständlich berücksichtigt. In der übersichtlicher gestalteten Tabelle zum pfändbaren Nettolohn (Anlage zu § 850c), findet man sich schnell und einfach zurecht. Auch auf dem Gebiet der Prozesskostenhilfe hat sich in den letzten beiden Jahren einiges getan, was im Baumbach/Lauterbach gebührend seinen Niederschlag gefunden hat. Nicht nur bei dieser Problematik lernt man das detaillierte und ausführliche Stichwortverzeichnis zu schätzen, das langwieriges Suchen verhindert.
Bei der Parteifähigkeit (Rn 11 zu § 50) und der Parteibezeichnung (Rn 26 zu § 253) wurde die neueste Entwicklung im Bereich der Wohnungseigentümergemeinschaft kommentiert. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 2. Juni 2005 (NJW 2005, 2061) entschieden, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft rechtsfähig ist, soweit sie am Rechtsverkehr teilnimmt. In diesem Umfang wird ihr nun auch Parteifähigkeit zugebilligt. Dies ist im neuen an den relevanten Stellen Baumbach/Lauterbach sehr schön berücksichtigt worden.
Auch in Zukunft kann man sich also getrost dem Fazit von Rainer Huke zum Baumbach/Lauterbach anschließen, dessen Zitat auf dem Umschlagband der Neuauflage abgedruckt ist: ‘Ein Hilfsmittel, das auf keinem Schreibtisch eines Praktikers fehlen sollte!’
Expertenmeinung von Rechtsanwalt Matthias Morawietz, Baker & McKenzie LLP, München, zur 63. Auflage:
Der Baumbach/Lauterbach ist schon per se eine Institution. Aus der Prozessrechtspraxis ist er jedenfalls nicht mehr wegzudenken. Auch die neue Auflage bietet die gewohnt fundierte Kommentierung (fast) aller pressrechtlichen Fragen, die sich bei der praktischen Arbeit ergeben. Die bewährten Auflistungen, etwa bei Rn. 51 ff. zu § 97 (‘Beispiele zur Frage der Kostenlast des Siegers’) oder bei Rn. 18 ff. zu § 767 (‘Beispiele zur Frage der Zulässigkeit einer Einwendung’) wurden weiter verfeinert und geben stets den aktuellsten Stand in Rechtsprechung und in Literatur wieder. Sie machen die Verwendung des Baumbach/Lauterbach angenehm und effektiv, denn schnell und ohne lange Suche findet man über diese ‘Rennbahnen’ die Antwort zur konkreten Frage.
Die 63. Auflage des Baumbach/Lauterbach hat im Vergleich zur 62. Auflage noch einmal um etwa 90 Seiten an Umfang zugelegt. Das liegt sicherlich zum einen an der regen Schaffenskraft des Gesetzgebers, die umfassend und sehr aktuell im Baumbach/Lauterbach berücksichtigt wurde. Zum anderen liegt der weiter gewachsene Umfang im nimmermüden Bestreben der Bearbeiter, sämtliche Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur detailliert und möglichst vollständig abzubilden. So zitiert und kommentiert der Baumbach/Lauterbach - wie gewohnt - auch Entscheidungen, die erst kurz vor Erscheinen des Kommentars gefällt wurden (etwa KG vom 17.2.2004 bei Rn. 5 zu § 145; OLG Braunschweig vom 26.2.2004 bei Rn. 9 zu § 519; OLG Celle vom 31.3.2004 bei Rn. 7 zu § 170) und Literatur, die erst vor kurzem veröffentlicht wurde (etwa der Aufsatz von Friedrich H. Robrecht, MDR 17/2004, 979 ff. bei Rn. 9 zu § 519). Erfreulich ist, dass der Baumbach/Lauterbach nicht nur zu den ‘klassischen’ Problemen Stellung bezieht, sondern auch entlegene Bereiche abdeckt.
Etwas vage und teilweise unklar ist die Kommentierung von Hartmann zur Parteienbezeichnung einer BGB-Außengesellschaft im Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren. Bei Rn. 26 zu § 253 ist zu lesen, für die Bezeichnung der Außen-GbR würden die zur Feststellung der Nämlichkeit erforderlichen Angaben genügen. Welche das bei einer Außen-GbR nun tatsächlich sind, bleibt aber offen. Weiter heißt es bei Rn. 26, einem Kläger sei es zumutbar, die GbR identifizierbar zu beschreiben, etwa durch die möglichst exakte Bezeichnung der Gesellschafter, der gesetzlichen Vertreter (im Zweifel also aller) und der Bezeichnung, unter der die Gesellschaft im Verkehr auftritt. Das gelte sowohl für die Kläger-, als auch für die Beklagtenrolle (der GbR?). Es wird nicht deutlich, warum es für den Kläger nur ‘zumutbar’ sein soll, die GbR identifizierbar zu beschreiben. Die Identifizierbarkeit der GbR im Erkenntnisverfahren liegt im Hinblick auf das anschließende Vollstreckungsverfahren im ureigensten Interesse des Klägers. Dies wird nicht erkennbar, denn auch bei der Kommentierung des für die Identitätsfeststellung zwischen Titelschuldner und Vermögensträger relevanten § 750 wird in Rn. 5 für die Anforderungen an die Bezeichnung einer Außen-GbR wieder auf Rn. 26 zu § 253 verwiesen.
Insgesamt bleibt festzuhalten: Der Baumbach/Lauterbach ist trotz (oder gerade wegen) seines beachtlichen Umfangs leicht ‘zu bedienen’ und beantwortet stets schnell und umfassend die Fragen der Praxis. Er ist und bleibt für jeden Prozessrechtler ein Werk von unschätzbarem Wert.
‘(...) Der Baumbach/Lauterbach ist und bleibt der Standardkommentar für die Praxis. Wir kennen ihn alle spätestens seit der Referendarzeit. Am Erwerb der 63. Auflage des Baumbach/Lauterbach kommt man wieder nicht vorbei. (...) Es handelt sich beim Baumbach/Lauterbach um ein hochaktuelles Werk, welches für die Praxis unverzichtbar ist, da zu allen den Zivilprozess betreffenden Fragen - untermauert von Rechtsprechung und Literatur - Stellung bezogen wird.’
Rechtsanwalt Stephan Lofing, in: Berliner Anwaltsblatt, 3/2005, zur 63. Auflage
Höchste Aktualität
und rascher Zugriff kennzeichnen diesen traditionsreichen Kurzkommentar. Er ist objektiv, interessenneutral und detailliert. Als einziger führender ZPO-Kommentar erscheint er regelmäßig jedes Jahr neu und hält Sie damit auf dem aktuellen Stand. Nicht ohne Grund wird er häufig zitiert und bei der praktischen Arbeit geschätzt.
Die 66. Auflage
- bietet eine unübertreffliche inhaltliche und formale Einheit in der Kommentierung, garantiert von einem einzigen
renommierten Autor
- berücksichtigt über ein Dutzend teilweise tiefgreifender Gesetzesnovellen, u.a.: - das 2. JustizmodernisierungsG - die
Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2007 - das G zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge - das G zur Stärkung der
Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft (Wegfall des Lokalisierungszwangs) - das G zur Änderung des
WohnungseigentumsG und anderer Gesetze - das G zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens - die
Prozesskostenhilfebekanntmachung 2007 - das künftige G zur Klärung der Vaterschaft ist Wort für Wort überprüft und
in den Abschnitten zu den Rechtsmitteln, zum Familienrecht, zum schiedsrichterlichen Verfahren sowie zum EGZPO,
GVG, EGGVG und zur EuGVVO nochmals völlig neu bearbeitet und erheblich modernisiert.
Ihre Vorteile:
- eingehende Stellungnahmen zu allen aktuellen Streitfragen des Verfahrensalltags
- gut verständliche Darstellung auch schwieriger Fragen
- vertiefte und erweiterte ABC-Stichwortreihen
- alles aus einer Hand bei neuestem Stand.
Rezension:
‘(...) ist das Zivilverfahrensrecht in der vorliegend besprochenen Auflage einmal mehr meisterhaft dargestellt und durchweg auf den neuesten Stand gebracht worden. Nicht zuletzt deshalb bleibt der ‘Baumbach/ Lauterbach’ bei der Lösung von Problemen als Hilfsmittel unentbehrlich.’
Richter am LG Dr. Jörg Dilger, in: NJW, Ausgabe 41/2007, zur 65. Auflage 2007
‘(...) Auch wenn also im internationalen Verfahrensrecht nachgelegt werden muss, bleibt es für die klassischen Fragen des Verfahrensrechts dabei, dass der Baumbach/Lauterbach "einfach dazugehört’.’
Dr. Matthias Weller, in: Der Deutsche Rechtspfleger, 3/2007, zur 65. Auflage 2007
‘(...) Die neu erschienene Auflage konnte die gewohnte Präzision und Übersichtlichkeit beibehalten. Etwaige Ungenauigkeiten sucht man in diesem Kommentar vergebens. Er sollte schon aus diesem Grunde bei der Suche nach einer praktischen Problemlösung immer in die engere Wahl gezogen werden.’
In: Deutsche Gerichtsvollzieher Zeitung, 1/2007, zur 65. Auflage 2007
Expertenmeinung von RA Dr. Thomas Grützner, Baker & McKenzie, München, zur 65. Auflage 2007:
‘Alle Jahre wieder steigt gegen Ende des Jahres die bereits zur Gewohnheit gewordene Vorfreude auf die aktualisierte Auflage des Baumbach/Lauterbach/Al-bers/Hartmann.
Auch die 65. Auflage dieses seit langem als Institution des Deutschen Zivilprozessrechts einzustufenden Kommentars besticht durch ihre inhaltliche Klarheit und Überzeugungskraft. Insbesondere das Streben der Autoren nach einer inhaltlichen sowie formellen Einheitlichkeit hat zu zahlreichen Aktualisierungen, Ergänzungen, Straffungen und Umstellungen des Zitierapparates geführt, welche der Qualität der inhaltlichen Darstellung jedoch keinen Abbruch geleistet hat. Im Gegenteil: Trotz der stets aufgrund von der Einführung neuer und der Änderung alter Gesetze sowie den seit einigen Jahren steigenden Harmonisierungsbemühungen auch der Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten der EU ist es bemerkenswert, dass der Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann seine qualitativ hochwertige Kommentierung ohne Mühe aufrecht erhält.
Ungeachtet der - auch durch den Gesetzgeber veranlassten - Notwendigkeit, das Werk immer wieder zu straffen, besticht der Baumbach/Lauterbach/Al-bers/Hartmann durch seine präzise Aufarbeitung und Behandlung aller im Deutschen Zivilprozessrecht verankerten Aspekte und Probleme. Das Werk ist aus diesem Grund nicht lediglich für den schwerpunktmäßig im Prozessrecht tätigen Rechtsanwalt, sondern auch für Richter, Rechtspfleger, Rechtswissenschaftler, Studenten und Referendare als sicheres Nachschlagewerk und vertrauter Weggefährte bei der Lösung zivilprozessualer Fragen anzusehen. Gleiches dürfte für Praktiker in Rechtsabteilungen und Behörden gelten, die trotz des erforderlichen wissenschaftlichen Fundaments der Kommentierung präzise und aktuelle Auskunft suchen um auf die Weise, die sich ihnen in der täglichen Arbeit stellenden rechtlichen Probleme fast spielerisch lösen zu können. Inhaltlich wurden insbesondere die Kommentierungen zum Rechtsmittel- und Familienverfahrensrecht sowie die Kommentierung des Schiedsverfahrensrechts umfangreich über- und die gesamte aktuelle Rechtsprechung und Literatur eingearbeitet. Insbesondere das in der praktischen Arbeit im Wirtschaftsrecht immer mehr Bedeutung gewinnende Schiedsverfahrensrecht und dessen Kommentierung wird der auch in der Rechtswissenschaft weiter wachsenden Bedeutung dieser Verfahrensart gerecht und bietet sowohl Schiedsrichtern, als auch Parteivertretern eine gern angenommene Hilfestellung.
Die 65. Auflage des Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann folgt auch der von den Vorauflagen begründeten Übung der Veröffentlichung weiterer für den Praktiker relevanter und interessanter Gesetze, Gesetzesvorhaben und Bekanntmachungen. Dazu zählen in der 65. Auflage beispielsweise das Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts vom 14. August 2006, das erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19. April 2006, die Bekanntmachung der Neufassung der ZPO vom 5. Dezember 2005 und die Berichtigung dieser Bekanntmachung, die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2006 (PKHB 2006) vom 6. Juni 2006 und das bevorstehende zweite Justizmodernisierungsgesetz (2. JuMoG), mit dessen voraussichtlichen Inhalt. Die Kommentierung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 9. Mai 1975 und einiger billateraler Anerkennungs- und Vollstreckungsabkommen sowie der EuGVVO und verschiedener billateraler Verträge und Kollektivverträge mit Bezug zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit gehören dagegen zu den altbekannten und altbewährten Inhalt dieses ausgezeichneten Kommentars. Auch wenn die Vorfreude angesichts des stets hervorragenden aktuellen Werks auf die neue Auflage im kommenden Jahr in Anbetracht der angenehmen Arbeit mit dem Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann über das Jahr hinweg kaum merklich ansteigt, ist eines bereits bei jedem ersten Blick in die Neuauflage gewiss:
Auf den Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann und dessen Bearbeiter ist Verlass!’
Expertenmeinung von Prof. Dr. Martin Ahrens, Universität Göttingen, zur 65. Auflage 2007:
‘Alle Jahre wieder. Dieser Satz gilt auch für den Klassiker der zivilprozessualen Kommentierungen. In dieser ersten Neuauflage nach dem Tod von Jan Albers zeichnen sich manche einschneidenden Veränderungen ab. Peter Hartmann, der nunmehr die Verantwortung für das gesamte Werk trägt, hat die Kommentierungen zum Rechtsmittelrecht, zum Verfahren in Familiensachen und zum Schiedsrichterlichen Verfahren vielfach überarbeitet. Zugleich hat er die großen Traditionen des Werks bewahrt und den Text insgesamt aktualisiert sowie eine Vielzahl von Fundstellennachweisen ergänzt. Mit den bekannten Leistungen, wie den umfassenden Stichwortübersichten und den reichen Rechtsprechungsangaben, bleibt der Kommentar ein unverzichtbares Hilfsmittel für jeden zivilprozessual tätigen Praktiker, Wissenschaftler und Studierenden. Das Werk wird deswegen auch in der neuen Auflage seinen bewährten Platz behalten.’
‘Wer Fragen zum jeweils aktuellen Zivilprozessrecht zu beantworten hat, kommt ohne den jährlich neu aufgelegten Baumbach kaum aus. (...)’
von: kr, in: Mitteilungen des Deutschen Richterbundes Berlin 01/2006, zur 64. Auflage 2006
Expertenmeinung von Rechtsanwalt Matthias Morawietz, Baker & McKenzie LLP, München, zur 64. Auflage 2006:
Der neue Baumbach/Lauterbach in seiner 64. Auflage erscheint druckfrisch wie gewohnt noch vor Jahreswechsel und in der seit mehreren Auflagen bewährter Autorenzusammensetzung: Jan Albers und Peter Hartmann.
Sehr erfreulich ist, dass im neuen Baumbach/Lauterbach bereits die ZPO-Neubekanntmachung vom Dezember 2005 berücksichtigt ist - hier ist der Baumbach/Lauterbach sogar schneller als die Schönfelder-Loseblattsammlung!
Gerade die unermüdlichen ZPO-Reformen (über 20 neue Gesetze seit der Vorauflage aus dem Vorjahr!) erschweren es der Praxis, im Verfahrensrecht auf dem neuesten Stand zu bleiben. Es ist unerlässlich, einen Kommentar wie den Baumbach/Lauterbach zur Hand zu haben, der zeitnah und umfassend zu allen praxisrelevanten Themen fundiert Stellung bezieht. Einer der traditionsreichsten ZPO-Kommentare hat durch seine uneinholbare Aktualität wieder die Nase vorn.
Auf dem Gebiet des europäischen Verfahrensrechts tun sich viele Rechtsanwender schwer. Es ist daher umso erfreulicher, dass sich der Baumbach/Lauterbach mit dieser Thematik besonders eingehend beschäftigt: sei es die Besprechung des EG-Vollstreckungstitels, die Einführung der europäischen Gesellschaft, als auch die Einführung des internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes. Nur so lässt sich die Masse an neuen Richtlinien und Verordnungen auf dem Gebiet des Verfahrensrechtes überblicken und die Relevanz für die tägliche Praxis einschätzen.
Die seit 1. Juli 2005 in Kraft getretene Pfändungsfreigrenzen-Bekanntmachung vom 25. Februar 2005 (BGBl. 493) wurde selbstverständlich berücksichtigt. In der übersichtlicher gestalteten Tabelle zum pfändbaren Nettolohn (Anlage zu § 850c), findet man sich schnell und einfach zurecht. Auch auf dem Gebiet der Prozesskostenhilfe hat sich in den letzten beiden Jahren einiges getan, was im Baumbach/Lauterbach gebührend seinen Niederschlag gefunden hat. Nicht nur bei dieser Problematik lernt man das detaillierte und ausführliche Stichwortverzeichnis zu schätzen, das langwieriges Suchen verhindert.
Bei der Parteifähigkeit (Rn 11 zu § 50) und der Parteibezeichnung (Rn 26 zu § 253) wurde die neueste Entwicklung im Bereich der Wohnungseigentümergemeinschaft kommentiert. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 2. Juni 2005 (NJW 2005, 2061) entschieden, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft rechtsfähig ist, soweit sie am Rechtsverkehr teilnimmt. In diesem Umfang wird ihr nun auch Parteifähigkeit zugebilligt. Dies ist im neuen an den relevanten Stellen Baumbach/Lauterbach sehr schön berücksichtigt worden.
Auch in Zukunft kann man sich also getrost dem Fazit von Rainer Huke zum Baumbach/Lauterbach anschließen, dessen Zitat auf dem Umschlagband der Neuauflage abgedruckt ist: ‘Ein Hilfsmittel, das auf keinem Schreibtisch eines Praktikers fehlen sollte!’
Expertenmeinung von Rechtsanwalt Matthias Morawietz, Baker & McKenzie LLP, München, zur 63. Auflage:
Der Baumbach/Lauterbach ist schon per se eine Institution. Aus der Prozessrechtspraxis ist er jedenfalls nicht mehr wegzudenken. Auch die neue Auflage bietet die gewohnt fundierte Kommentierung (fast) aller pressrechtlichen Fragen, die sich bei der praktischen Arbeit ergeben. Die bewährten Auflistungen, etwa bei Rn. 51 ff. zu § 97 (‘Beispiele zur Frage der Kostenlast des Siegers’) oder bei Rn. 18 ff. zu § 767 (‘Beispiele zur Frage der Zulässigkeit einer Einwendung’) wurden weiter verfeinert und geben stets den aktuellsten Stand in Rechtsprechung und in Literatur wieder. Sie machen die Verwendung des Baumbach/Lauterbach angenehm und effektiv, denn schnell und ohne lange Suche findet man über diese ‘Rennbahnen’ die Antwort zur konkreten Frage.
Die 63. Auflage des Baumbach/Lauterbach hat im Vergleich zur 62. Auflage noch einmal um etwa 90 Seiten an Umfang zugelegt. Das liegt sicherlich zum einen an der regen Schaffenskraft des Gesetzgebers, die umfassend und sehr aktuell im Baumbach/Lauterbach berücksichtigt wurde. Zum anderen liegt der weiter gewachsene Umfang im nimmermüden Bestreben der Bearbeiter, sämtliche Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur detailliert und möglichst vollständig abzubilden. So zitiert und kommentiert der Baumbach/Lauterbach - wie gewohnt - auch Entscheidungen, die erst kurz vor Erscheinen des Kommentars gefällt wurden (etwa KG vom 17.2.2004 bei Rn. 5 zu § 145; OLG Braunschweig vom 26.2.2004 bei Rn. 9 zu § 519; OLG Celle vom 31.3.2004 bei Rn. 7 zu § 170) und Literatur, die erst vor kurzem veröffentlicht wurde (etwa der Aufsatz von Friedrich H. Robrecht, MDR 17/2004, 979 ff. bei Rn. 9 zu § 519). Erfreulich ist, dass der Baumbach/Lauterbach nicht nur zu den ‘klassischen’ Problemen Stellung bezieht, sondern auch entlegene Bereiche abdeckt.
Etwas vage und teilweise unklar ist die Kommentierung von Hartmann zur Parteienbezeichnung einer BGB-Außengesellschaft im Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren. Bei Rn. 26 zu § 253 ist zu lesen, für die Bezeichnung der Außen-GbR würden die zur Feststellung der Nämlichkeit erforderlichen Angaben genügen. Welche das bei einer Außen-GbR nun tatsächlich sind, bleibt aber offen. Weiter heißt es bei Rn. 26, einem Kläger sei es zumutbar, die GbR identifizierbar zu beschreiben, etwa durch die möglichst exakte Bezeichnung der Gesellschafter, der gesetzlichen Vertreter (im Zweifel also aller) und der Bezeichnung, unter der die Gesellschaft im Verkehr auftritt. Das gelte sowohl für die Kläger-, als auch für die Beklagtenrolle (der GbR?). Es wird nicht deutlich, warum es für den Kläger nur ‘zumutbar’ sein soll, die GbR identifizierbar zu beschreiben. Die Identifizierbarkeit der GbR im Erkenntnisverfahren liegt im Hinblick auf das anschließende Vollstreckungsverfahren im ureigensten Interesse des Klägers. Dies wird nicht erkennbar, denn auch bei der Kommentierung des für die Identitätsfeststellung zwischen Titelschuldner und Vermögensträger relevanten § 750 wird in Rn. 5 für die Anforderungen an die Bezeichnung einer Außen-GbR wieder auf Rn. 26 zu § 253 verwiesen.
Insgesamt bleibt festzuhalten: Der Baumbach/Lauterbach ist trotz (oder gerade wegen) seines beachtlichen Umfangs leicht ‘zu bedienen’ und beantwortet stets schnell und umfassend die Fragen der Praxis. Er ist und bleibt für jeden Prozessrechtler ein Werk von unschätzbarem Wert.
‘(...) Der Baumbach/Lauterbach ist und bleibt der Standardkommentar für die Praxis. Wir kennen ihn alle spätestens seit der Referendarzeit. Am Erwerb der 63. Auflage des Baumbach/Lauterbach kommt man wieder nicht vorbei. (...) Es handelt sich beim Baumbach/Lauterbach um ein hochaktuelles Werk, welches für die Praxis unverzichtbar ist, da zu allen den Zivilprozess betreffenden Fragen - untermauert von Rechtsprechung und Literatur - Stellung bezogen wird.’
Rechtsanwalt Stephan Lofing, in: Berliner Anwaltsblatt, 3/2005, zur 63. Auflage