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Der Zöller bleibt Dank vorausschauenden Kommentierungen weiterhin auf aktuellem Rechtsstand, auch mit allen Änderungen seit dem 1.1.2022 und sogar der jüngst zum 1.8.2022 in Kraft getretenen BRAO-Reform, die bereits umfassend eingearbeitet wurde.
Erschienen am 1.12.2021 - enthält der neue Zöller alle - auch die in der letzten Legislaturperiode verabschiedeten - Gesetzesänderungen. Einige von ihnen sind zum 1.1.2022 in Kraft getreten. Alle bestens und vorausschauend eingearbeitet vom bewährten Zöller-Team. Werfen Sie hier direkt einen Blick in den aktuellen Zöller! 13 Beispiele für die…mehr

Produktbeschreibung
Der Zöller bleibt Dank vorausschauenden Kommentierungen weiterhin auf aktuellem Rechtsstand, auch mit allen Änderungen seit dem 1.1.2022 und sogar der jüngst zum 1.8.2022 in Kraft getretenen BRAO-Reform, die bereits umfassend eingearbeitet wurde.

Erschienen am 1.12.2021 - enthält der neue Zöller alle - auch die in der letzten Legislaturperiode verabschiedeten - Gesetzesänderungen. Einige von ihnen sind zum 1.1.2022 in Kraft getreten. Alle bestens und vorausschauend eingearbeitet vom bewährten Zöller-Team.
Werfen Sie hier direkt einen Blick in den aktuellen Zöller! 13 Beispiele für die herausragende Aktualität.

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Viel Dynamik im Zivilprozessrecht: Welche Gesetzesänderungen sollten Berater und Richter unbedingt kennen und warum ist die Neuauflage des Zöller besonders hilfreich?
Ein Interview von Dr. Birgitta Peters mit dem Zöller-Autor und VorsRiLG Dr. Hendrik Schultzky

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Getreu dem Motto "Überlegenheit erfordert stetige Verbesserung" - hat auch die 34. Auflage des Zöller insgesamt wieder viel Neues zu bieten:

- Vielfältige Ausstrahlungen der Digitalisierung, insb. durch das jüngst verabschiedete, am 1.1.2022 in Kraft getretene und schon im Zöller vollumfänglich verarbeitete Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs
- Erfahrungen aus der Bewältigung der Pandemie, insb. zu Einsatz von Video-Kommunikation und schriftlichem Verfahren, Beweis- und Wiedereinsetzungsrecht
- Steigerung der Effizienz des Zivilprozesses, insb. durch Spezialisierung und Strukturierung
- Modernisierung und Fortentwicklungen der Zwangsvollstreckung (Pfändungsschutz, Kontopfändung, Pfändungsfreigrenzen, Schutz von Gerichtsvollziehern)
- Neuerungen bei der Hinzuziehung von Sachverständigen (mit Auswirkungen in den Kostenanmerkungen)
- Neugewichtung von Geheimnisschutz und Datenschutz

Die Gesetzgebung: Das alles drückt sich in einer Vielzahl von Gesetzesänderungen der kommentierten Vorschriften, aber auch in ganz neuen Vorschriften aus, die traditionell beim Zöller bis zur Drucklegung akribisch und auf den Punkt gebracht eingearbeitet werden. Hinzu kommen sehr viele mittelbare Auswirkungen der genannten und weiterer Änderungsgesetze auf das Verfahrensrecht, die ebenfalls enorm gründlich eingearbeitet wurden:

- Gesetz zur Änderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften (§§ 91, 130a, 168, 173 (neu), 174-176, 183, 186, 192-193a, 195, 278, 317, 699, 702, 724, 753, 829, 840 ZPO, § 14b FamFG)
- Aufbauhilfegesetz 2021 (neu § 23 EGZPO)
- Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes - PKoFoG (§§ 788, 811, 835, 840, 850c, 850f, 850k, 850l, 882a, 899-910 (neu), 954 ZPO)
- Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (§§ 755, 757a (neu), 802c, 802d, 802l, 811, 811a, 811c, 811d, 812, 813, 850a, 850b, 850l, 851c, 929 ZPO, §§ 87, 96 FamFG)
- Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie in Zivil-, Insolvenz und Strafverfahrensrecht (KostRÄG) (§ 115 ZPO)
- Verordnung über die elektronische Aktenführung bei den obersten Gerichten des Bundes (§ 298a ZPO)
- Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften (§ 299 ZPO)
- Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens (§§ 176, 189 GVG)
- 59. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes
Rezensionen
"Beachtlich ist, dass auch die Auswirkungen auf die ZPO von künftig erst in Kraft tretenden Gesetzen, so insbesondere durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht ( 50, 735, 736, 859 ZPO, EGZPO) bereits aufgenommen und vorausschauend kommentiert wurden, was insoweit die Möglichkeit gibt, sich rechtzeitig auch über Kommentarliteratur in die neue Rechtsmaterie einzuarbeiten. Die Dichte der Kommentierung ist gewohnt hoch, dabei bleiben die Ausführungen konsequent prägnant, aber gleichwohl ausnahmslos gut lesbar und verständlich, was auch die 34. Auflage zu einer "Verlässlichen Bank" und einen Wegweiser für den Rechtssuchenden und Anwender macht. [...] "Der Zöller" gilt seit jeher als Klassiker höchster Güte und empfiehlt sich auch in der aktuellen Auflage überzeugend als unentbehrlich." InsBüro 4/2022 "Normen, die sich bis zur dann 35. Auflage ändern werden, führt "der neue Zöller" in der aktuell geltenden wie auch der anstehenden Neufassung an. So ändert sich die Regelung der Prozessfähigkeit im Betreuungsrecht zum 1.1.2023. Entsprechend sind sowohl 53 ZPO in seiner aktuellen Fassung als auch 53 ZPO in seiner künftigen Fassung nacheinander abgedruckt und im Folgenden gesondert hinsichtlich der Unterscheide kommentiert. Das Gleiche gilt etwa für 173 ZPO (Zustellung von elektronischen Dokumenten), dessen Abs. 2 sich gleich zweifach, nämlich zum 1.1.2023 und zum 1.1.2024 ändern wird. Dies dokumentiert nicht nur Weitsicht, sondern ist auch vorbildlich und besonders nutzerfreundlich. Die Aktualität des Werks bis zur nächsten Neuauflage wird so im voraussehbaren Maße bezogen auf bereits bekannte anstehende Gesetzesänderungen gewährleistet. [...] Insgesamt weiß die Auflage durch Qualität und Aktualität durchweg zu überzeugen. Das Werk ist aus Sicht des Verfassers ein Muss für jede juristische Bibliothek." GmbHR 6/2022 "Umso beeindruckender ist es, pünktlich zum Jahresbeginn einen Kommentar in den Händen zu halten, der den aktuellen Rechtsstand zum 1.1.2022 vollständig berücksichtigt. In die Kommentierung einbezogen sind auch Regelungen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten. So ist etwa die Vorschrift über die Pflicht zur Einrichtung eines sicheren Übermittlungswegs für Zustellungen in 173 Abs. 2 ZPO in den Fassungen vom 1.1.2022, v. 1.1.2023 und 1.1.2024 berücksichtigt. Die Regelung über die Prozessfähigkeit bei Betreuung ( 53 ZPO) ist sowohl in der geltenden als auch in der am 1.1.2023 in Kraft tretenden Fassung kommentiert. [...] Insgesamt wird der Zöller auch in der Neuauflage seine Bedeutung als stets zuverlässige und aktuelle Informationsquelle behalten." MDR 7/2022 "Die Attraktivität des Zöller wurde durch seine Überarbeitung nochmals gesteigert. Gerichte, Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher und Rechtswissenschaft werden gerne in jedem Fall zum Zöller greifen." DGVZ 3/2022 "Den Kommentar trotz der Fülle des Materials übersichtlich zu halten und den Gebrauch zu erleichtern, war auch in dieser Auflage ein besonderes Anliegen der Bearbeiter. Der Erfolg ist eine Fülle an Informationen in nur einem Band. Ein gut aufgelegter Begleiter!" MAV-Mitteilungen 5/2022…mehr