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Band 2 des Handbuchs beleuchtet den Kulturgüterschutz aus dem Blickwinkel des Zivilrechts und untersucht dessen Mittel und Wege zur Restitution unrechtmäßig entzogener Kulturgüter. Aus rechtsvergleichender Sicht werden der rechtsgeschäftliche Erwerb und die Ersitzung illegal transferierter Kunstwerke sowie die Verjährung und die Verwirkung kultureller Restitutionsansprüche kommentiert. Dem Leser werden umfangreiche Checklisten zur Bestimmung des von Rechts wegen notwendigen Sorgfaltsmaßstabs beim Erwerb von Kunst- und Kulturgütern an die Hand gegeben. Eine umfassende Darstellung möglicher…mehr

Produktbeschreibung
Band 2 des Handbuchs beleuchtet den Kulturgüterschutz aus dem Blickwinkel des Zivilrechts und untersucht dessen Mittel und Wege zur Restitution unrechtmäßig entzogener Kulturgüter. Aus rechtsvergleichender Sicht werden der rechtsgeschäftliche Erwerb und die Ersitzung illegal transferierter Kunstwerke sowie die Verjährung und die Verwirkung kultureller Restitutionsansprüche kommentiert. Dem Leser werden umfangreiche Checklisten zur Bestimmung des von Rechts wegen notwendigen Sorgfaltsmaßstabs beim Erwerb von Kunst- und Kulturgütern an die Hand gegeben. Eine umfassende Darstellung möglicher Dokumentationsquellen zur Provenienzrecherche erleichtert der Praxis die tägliche Arbeit. Abschließend wird eingehend über die rechtlichen Risiken unsorgfältigen Verhaltens im (inter-) nationalen Kunstmarkt informiert und es werden mögliche Restitutionsverpflichtungen, wirtschaftliche Verluste und Schadensersatzansprüche beim Handel mit belasteten Objekten sowie straf-, bußgeldbewehrte und verbandsinterne Sanktionen erläutert.

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Autorenporträt
Michael Anton, Universität des Saarlandes.
Rezensionen
"Bereits heute kann getrost von einem opus maximum gesprochen werden, zu welchem Michael Anton nicht nur gratuliert werden kann, sondern welches höchsten Respekt abverlangt." -- Ltd. Regierungsdirektor Robert Kirchmaier in: Neue Juristische Wochenschrift 11/2011
"Kunsthandel, Museen und Sammler sollten dem Autor dankbar sein für seinen Einsatz, in ein sumpfiges Gelände begehbare Planken gelegt zu haben und so eine sichere Durchquerung zu ermöglichen."
Gerhard Pfennig in: UFITA II/2011

"Bereits heute kann getrost von einem opus maximum gesprochen werden, zu welchem Michael Anton nicht nur gratuliert werden kann, sondern welches höchsten Respekt abverlangt."
Robert Kirchmaier in: Neue Juristische Wochenschrift 11/2011