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Zum Werk:
Vorgestellt werden große Denker der Zivilrechtswissenschaft, denen nach Auffassung der Autoren "Entdeckerehre" gebührt.
Die Auswahl reicht vom Rechtsgelehrten des späten Mittelalters bis zu Zeitgenossen, von Lichtgestalten wie Friedrich Carl von Savigny bis zu weniger bekannten Vordenkern wie Johann Apel. Strenge Dogmatik und Rechtsverliebtheit haben ihren Platz ebenso wie die Erkenntnis von der "Unbegrenzten Auslegung des Rechts".
Als Entdecker und Entdeckung u.a. werden behandelt:
- Friedrich Carl von Savigny und das Abstraktionsprinzip
- Rudolf von Jhering und
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Produktbeschreibung
Zum Werk:
Vorgestellt werden große Denker der Zivilrechtswissenschaft, denen nach Auffassung der Autoren "Entdeckerehre" gebührt.
Die Auswahl reicht vom Rechtsgelehrten des späten Mittelalters bis zu Zeitgenossen, von Lichtgestalten wie Friedrich Carl von Savigny bis zu weniger bekannten Vordenkern wie Johann Apel. Strenge Dogmatik und Rechtsverliebtheit haben ihren Platz ebenso wie die Erkenntnis von der "Unbegrenzten Auslegung des Rechts".

Als Entdecker und Entdeckung u.a. werden behandelt:
- Friedrich Carl von Savigny und das Abstraktionsprinzip
- Rudolf von Jhering und die culpa in contrahendo
- Paul Laband und die Abstraktheit der Vollmacht vom Kausalverhältnis
- Hermann Straub und die Lehre von den positiven Vertragsverletzungen
- Ernst Wolf und die reale Rechtslehre
- Claus-Wilhelm Canaris - Die Vertrauenshaftung im deutschen Privatrecht
- Bernd Rüthers - Die unbegrenzte Auslegung
- Ernst von Caemmerer - ein preußischer Hugenotte
Autorenporträt
Prof. Dr. Thomas Hoeren