Die Zivilrechtskodifizierung - ein klassisches Thema der Rechtswissenschaft - wird heute nicht nur im Einzelstaat, sondern auch auf supranationaler Ebene berücksichtigt und diskutiert. In dieser Arbeit werden die europäischen Entwicklungen der Privatrechtsvereinheitlichung mit der chinesischen Entwicklung auf dem Gebiet der Kodifikationsbemühungen im Zivilrecht verglichen, denn sie weisen zahlreiche Gemeinsamkeiten und eine ähnliche Situation auf. Zwar sind bisher keine vollständigen Zivilgesetzbücher entstanden, aber die Ergebnisse sind fruchtbar. In Europa wurde beispielsweise ein Projekt zur Schaffung eines Gemeinsamen Referenzrahmens (bekannt als Common Frame of Reference - CFR) für das europäische Privatrecht auf der EU-Ebene ins Leben gerufen und der endgültige rechtswissenschaftliche Entwurf (Draft Common Frame of Reference - DCFR) bereits 2009 in Form der sogenannten Outline Edition vorgelegt. In der VR China wurde - nach dem Erlassen des Delikthaftungsgesetzes 2009 - dasRechtsanwendungsgesetz für zivilrechtliche Beziehungen mit Auslandsbezug am 28.10.2010 als Einzelgesetz gebilligt, die verbleibende Aufgabe für die Schaffung des Zivilgesetzbuches besteht hauptsächlich nur noch darin, die Allgemeinen Grundsätze des Zivilrechts und das Eherecht zu novellieren.