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Ziel der Untersuchung ist es, die beiden zentralen Normen zur Immissionsabwehr des österreichischen und deutschen Zivilrechts unter besonderer Berücksichtigung allgemeiner umweltrechtlicher Entwicklungen in den wesentlichen Problemfeldern darzustellen. Zunächst galt zu hinterfragen, von welchen rechtssystematischen Vorgaben beide Staaten bei den zivilrechtlichen Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen im Nachbarrecht (actio negatoria) ausgingen, wie diese sich weiterentwickelten und welche Vor- und Nachteile die jeweiligen Rechtsordnungen bieten. Dieser Vergleich ist vor allem deshalb…mehr

Produktbeschreibung
Ziel der Untersuchung ist es, die beiden zentralen Normen zur Immissionsabwehr des österreichischen und deutschen Zivilrechts unter besonderer Berücksichtigung allgemeiner umweltrechtlicher Entwicklungen in den wesentlichen Problemfeldern darzustellen. Zunächst galt zu hinterfragen, von welchen rechtssystematischen Vorgaben beide Staaten bei den zivilrechtlichen Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen im Nachbarrecht (actio negatoria) ausgingen, wie diese sich weiterentwickelten und welche Vor- und Nachteile die jeweiligen Rechtsordnungen bieten. Dieser Vergleich ist vor allem deshalb reizvoll, weil bei oberflächlicher Lektüre der beiden einschlägigen Normen
346 II AGB und
906 BGB zunächst der Eindruck entsteht, es handele sich dabei um zwei im Wesentlichen inhaltsgleiche Vorschriften. Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass beide Vorschriften zwar erwartungsgemäß Gemeinsamkeiten aufweisen,
die erarbeiteten Unterschiede hingegen nicht selten von solcher Tragweite sind, dass sie in Teilbereichen zu völlig anderen Ergebnissen führen, die auch die Effizienz des privaten Nachbarschutzes unmittelbar berühren können und somit dringenden Handlungsbedarf erfordern.
Autorenporträt
Der Autor: Frank Wenzel wurde 1964 in Opladen geboren. Von 1984-1991 studierte er an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Das Referendariat absolvierte er von 1991-1995. 1993 schloss der Autor das Postgraduiertenstudium an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer ab und war ab 1994 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Greifswald tätig. 1995 wurde er als Rechtsanwalt in Köln zugelassen. Seine Promotion erfolgte 2003.