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Bedingte Pflichtwandel- und Herabschreibungsanleihen (Contingent Convertible Bonds) zeichnen sich dadurch aus, dass sie bei Eintritt von vorab festgelegten Ereignissen in hartes Kernkapital der Emittentin umgewandelt bzw. herabgeschrieben werden. Christoph Roggemann legt eine umfassende Untersuchung zum Schutz der Anleihegläubiger vor Beeinträchtigungen ihrer Rechtsstellung durch sorgfaltswidrige Geschäftsführungsmaßnahmen, Interessenkonflikte im Bereich der Ergebnisermittlung und -verwendung sowie Grundlagenentscheidungen der Emittentin vor. Im Zentrum der Untersuchung stehen unter anderem…mehr

Produktbeschreibung
Bedingte Pflichtwandel- und Herabschreibungsanleihen (Contingent Convertible Bonds) zeichnen sich dadurch aus, dass sie bei Eintritt von vorab festgelegten Ereignissen in hartes Kernkapital der Emittentin umgewandelt bzw. herabgeschrieben werden. Christoph Roggemann legt eine umfassende Untersuchung zum Schutz der Anleihegläubiger vor Beeinträchtigungen ihrer Rechtsstellung durch sorgfaltswidrige Geschäftsführungsmaßnahmen, Interessenkonflikte im Bereich der Ergebnisermittlung und -verwendung sowie Grundlagenentscheidungen der Emittentin vor. Im Zentrum der Untersuchung stehen unter anderem die Kontrolle der Anleihebedingungen, Informationsrechte sowie mögliche Abwehr- und Ersatzansprüche der Anleihegläubiger.

Auf der Grundlage eines Vergleiches mit dem schweizerischen und dem US-amerikanischen Recht identifiziert Christoph Roggemann Reformbedarf im deutschen Recht und entwickelt völlig neuartige Lösungsansätze. Das Buch bietet in seinem Gegenstandsbereich eine wichtige Grundlage für die weitere und notwendige Diskussion.
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Autorenporträt
Christoph Roggemann studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Tübingen, Mailand und Frankfurt a.M. mit Schwerpunktlegung auf das Thema »Law & Finance«. Von 2015 bis 2016 war Roggemann als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Tim Florstedt für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht und Bankrecht an der EBS Law School, Wiesbaden, tätig und erstellte in dieser Zeit seine Dissertation. Parallel dazu absolvierte Roggemann sein Referendariat am OLG Frankfurt a.M. mit Stationen beim Deutschen Generalkonsulat in Hongkong und Freshfields Bruckhaus Deringer LLP. Im Anschluss an die zweite juristische Staatsprüfung wurde Roggemann im Jahr 2019 für seine Dissertation von der EBS Law School, Wiesbaden, promoviert. Seit Februar 2019 ist Roggemann als Rechtsanwalt bei Hengeler Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB in Frankfurt a.M. tätig.