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Die Dissertation geht der Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen sich Versicherungsnehmer gegenüber Versicherungsunternehmen auf "Geschäftsplanmäßige Erklärungen" berufen können. "Berufen können" meint, ob zivilrechtliche Ansprüche und/oder Einwendungen auf Beachtung dieser Erklärungen bestehen - also eine zivilrechtliche (Bindungs-)Wirkung existiert. Die Änderung des VAG im Jahre 1994 wird hierbei berücksichtigt. Nach einer Definition der "Geschäftsplanmäßigen Erklärung" wird u.a. deren rechtliche Einordnung sowie der Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung zur Frage der…mehr

Produktbeschreibung
Die Dissertation geht der Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen sich Versicherungsnehmer gegenüber Versicherungsunternehmen auf "Geschäftsplanmäßige Erklärungen" berufen können. "Berufen können" meint, ob zivilrechtliche Ansprüche und/oder Einwendungen auf Beachtung dieser Erklärungen bestehen - also eine zivilrechtliche (Bindungs-)Wirkung existiert. Die Änderung des VAG im Jahre 1994 wird hierbei berücksichtigt. Nach einer Definition der "Geschäftsplanmäßigen Erklärung" wird u.a. deren rechtliche Einordnung sowie der Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung zur Frage der zivilrechtlichen (Bindungs-)Wirkung dargestellt. Im Anhang findet sich eine tabellarische Zusammenstellung aller bis 1994 veröffentlichten Erklärungen. Im Hauptteil wird das Entstehen vertraglicher und gesetzlicher Ansprüche und/oder Einwendungen anhand tatsächlicher Umstände (z.B. Verweisung bei Vertragsschluss oder Beachtung) untersucht. Im Ergebnis wird - neben einer vertraglichen Bindung bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen - eine Bindung durch Erwirkung auf Basis der Vertrauenshaftung nach § 242 BGB (venire contra factum proprium) entwickelt. Die meisten der bisher vertretenen Begründungsansätze für eine (Bindungs-)Wirkung werden in der Untersuchung abgelehnt.