Nach dem Zweiten Weltkrieg entstand die Notwendigkeit, eine neue Handelsordnung durch eine supranationale Einrichtung zu schaffen, die einen gerechten Handel zwischen den Nationen fördern und klare Regeln für die korrekte Zahlung von Zöllen aufstellen sollte, und zwar durch eine Bemessungsgrundlage für Ein- und Ausfuhren, die alle außerhalb des Einfuhrlandes anfallenden Kosten umfassen sollte. So hat das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) in seinem Artikel VII die normativen Grundsätze eines internationalen Systems zur Ermittlung des Zollwerts festgelegt.