Zollzahlungen sind Zölle, Steuern, Gebühren, die von den staatlichen Behörden von den Teilnehmern der Außenwirtschaftstätigkeit erhoben werden, wenn sie Waren und Güter über die EEEC-Grenze befördern. Die Zollbehörden haben bei der Erhebung von Steuern, die ins Ausland befördert werden, die Rechte und Pflichten der Steuerbehörden. Gegenstand der Zölle und Steuern sind die Waren, die über die Zollgrenze befördert werden.Zollzahlungen beziehen sich auf:1) Einfuhrzoll;2) Ausfuhrzoll;3) die Mehrwertsteuer, die bei der Einfuhr von Waren in das Zollgebiet der Union erhoben wird;4) Verbrauchssteuern, die bei der Einfuhr von Waren in das Zollgebiet der Union erhoben werden;5) Zollgebühren.Bei Waren für den persönlichen Gebrauch, die in das Zollgebiet der Union eingeführt werden, sind Zölle, einmalig erhobene Steuern oder Zölle, Steuern, die in Form einer Gesamtzollzahlung erhoben werden, gemäß Kapitel 37 des EAG-TZ zu entrichten.
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