Der Saenger ist auch in 6. Auflage wieder unentbehrlicher Begleiter der Praxis in allen Zivilprozessen.
Seine Aktualität, seine prägnante Sprache und die stets treffliche Kommentierung der Praxisprobleme machen ihn zu einem unverzichtbaren, von der Anwaltschaft geschätzten Arbeitsmittel für den Zivilprozess in der Kanzlei und bei Gericht. Auch die Justiz arbeitet vermehrt mit dem Kommentar, wie eine stetig steigende Zahl von Zitaten in der Rechtsprechung zeigt. Mit seiner zuverlässigen und kompletten Überarbeitung und Aktualisierung von Auflage zu Auflage, die keine wichtige Entscheidung, Gesetzesänderung und Rechtsentwicklung unbeachtet lässt, ist er stets erste Wahl.
Die Neuauflage berücksichtigt u.a. :
Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts
Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters
Neufassung der EuGVVO
Bereits kommentiert sind die
1110-1117 ZPO zur Anerkennung und Vollstreckung nach der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012.
Seine Aktualität, seine prägnante Sprache und die stets treffliche Kommentierung der Praxisprobleme machen ihn zu einem unverzichtbaren, von der Anwaltschaft geschätzten Arbeitsmittel für den Zivilprozess in der Kanzlei und bei Gericht. Auch die Justiz arbeitet vermehrt mit dem Kommentar, wie eine stetig steigende Zahl von Zitaten in der Rechtsprechung zeigt. Mit seiner zuverlässigen und kompletten Überarbeitung und Aktualisierung von Auflage zu Auflage, die keine wichtige Entscheidung, Gesetzesänderung und Rechtsentwicklung unbeachtet lässt, ist er stets erste Wahl.
Die Neuauflage berücksichtigt u.a. :
Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts
Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters
Neufassung der EuGVVO
Bereits kommentiert sind die
1110-1117 ZPO zur Anerkennung und Vollstreckung nach der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012.