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Am 01.01.2002 ist das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses in Kraft getreten und hat grundlegende Änderungen der Zivilprozessordnung herbeigeführt. Mit der Reform sollte der Zivilprozess bürgernäher, effizienter und transparenter werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde das Rechtsmittelrecht stark verändert. Gleichzeitig sollte die erste Instanz durch eine Erweiterung richterlicher Hinweispflichten und die Einführung einer obligatorischen Güteverhandlung gestärkt werden. Diese Arbeit geht der Frage nach, ob eine nachhaltige Stärkung der ersten Instanz eingetreten ist: Sind die Pflichten des…mehr

Produktbeschreibung
Am 01.01.2002 ist das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses in Kraft getreten und hat grundlegende Änderungen der Zivilprozessordnung herbeigeführt. Mit der Reform sollte der Zivilprozess bürgernäher, effizienter und transparenter werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde das Rechtsmittelrecht stark verändert. Gleichzeitig sollte die erste Instanz durch eine Erweiterung richterlicher Hinweispflichten und die Einführung einer obligatorischen Güteverhandlung gestärkt werden. Diese Arbeit geht der Frage nach, ob eine nachhaltige Stärkung der ersten Instanz eingetreten ist: Sind die Pflichten des Gerichts im Bereich der materiellen Prozessleitung tatsächlich erweitert worden und wie effektiv ist die neue Güteverhandlung?
Autorenporträt
Die Autorin: Anika Bahlmann, geboren 1977 in Hamburg; 1996 bis 2002 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln; 2002 bis 2003 Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei einer internationalen Anwaltssozietät in Köln; 2003 bis 2004 Wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für internationales und ausländisches Privatrecht der Universität zu Köln; Promotion 2002 bis 2005 an der Universität zu Köln; seit Oktober 2003 Referendarin am Landgericht Köln.