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Ab Januar 2002 müssen sich die Anwälte auf ein wesentlich verändertes Zivilprozessrecht einstellen.
Das bedeutet u. a.:
- Grundsätzliche Güteverhandlung vor der mündlichen Verhandlung
- Die Zivilkammer entscheidet grundsätzlich durch den Einzelrichter
- Neben der Wertberufung gibt es die Zulassungsberufung
- Die Wertrevision ist abgeschafft, es gibt nur noch die Zulassungsrevision
- An die Stelle der einfachen Beschwerde tritt die sofortige Beschwerde
- Neben der sofortigen Beschwerde gibt es jetzt auch eine Rechtsbeschwerde
Diese und weitere Änderungen,
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Produktbeschreibung
Ab Januar 2002 müssen sich die Anwälte auf ein wesentlich verändertes Zivilprozessrecht einstellen.

Das bedeutet u. a.:
- Grundsätzliche Güteverhandlung vor der mündlichen Verhandlung
- Die Zivilkammer entscheidet grundsätzlich durch den Einzelrichter
- Neben der Wertberufung gibt es die Zulassungsberufung
- Die Wertrevision ist abgeschafft, es gibt nur noch die Zulassungsrevision
- An die Stelle der einfachen Beschwerde tritt die sofortige Beschwerde
- Neben der sofortigen Beschwerde gibt es jetzt auch eine Rechtsbeschwerde

Diese und weitere Änderungen, beispielsweise die Anhörungsrüge wegen Gehörsverletzung, zwingen jeden Anwalt, der den haftungsrechtlich 'sichersten Weg nicht verfehlen will, zu einer gründlichen Einarbeitung in das neue Prozessrecht.
Die gesamte bisherige Literatur zum Zivilprozessrecht - einschließlich der für den Praktiker so wichtigen Kommentare - ist durch diese Änderungen betroffen. Ihre unkritische Weiterbenutzung begründet die Gefahr der Anwaltshaftung. Umso wichtiger ist jetzt eine verlässliche Darstellung der neuen Rechtslage.
Der 'Grandseigneur des Zivilprozessrechts' (Bohlander, MDR 1995, 1093) Dr. Egon Schneider zeigt den Anwälten den sichersten Weg auf. Seine Erläuterungen sind versehen mit Praxistipps und Mustern. Das Werk bietet eine profunde Darstellung des streckenweise grundlegend veränderten Zivilverfahrensrechts und auch der anzuwendenden Übergangsvorschriften. Den in Zukunft stark eingeschränkten Rechtsmittelmöglichkeiten begegnet es mit einem - wohl einzigartigen - Lexikon der Verfahrensfehler, die dem Anwalt Wege aufzeigen, dennoch mit Aussicht auf Erfolg gegen fehlerhafte Entscheidungen vorgehen zu können.