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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Französische Philologie - Linguistik, Note: 1,7, Universität zu Köln, Veranstaltung: Europäische Rechtslinguistik, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit widmet sich dem französische Gérondif als Untersuchungsgegenstand. "Dem Gérondif entspricht keine Verbform im Deutschen [und] es kann nur mit verschiedenen Umschreibungen übersetzt werden." Doch nicht nur dem Deutschen als germanischer Sprache fehlt das Äquivalent zum Gérondif, auch in den romanischen Sprachen existiert keine Entsprechung. Dies stellt Übersetzer regelmäßig vor die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Französische Philologie - Linguistik, Note: 1,7, Universität zu Köln, Veranstaltung: Europäische Rechtslinguistik, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit widmet sich dem französische Gérondif als Untersuchungsgegenstand. "Dem Gérondif entspricht keine Verbform im Deutschen [und] es kann nur mit verschiedenen Umschreibungen übersetzt werden." Doch nicht nur dem Deutschen als germanischer Sprache fehlt das Äquivalent zum Gérondif, auch in den romanischen Sprachen existiert keine Entsprechung. Dies stellt Übersetzer regelmäßig vor die Herausforderung hierfür Ersatzstrukturen finden zu müssen ohne dabei den Textsinn zu verändern.Gerade vor dem Hintergrund der Gleichrangigkeit aller Sprachfassungen in der Europäischen Union können Schwächen in der Übersetzung weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Schon kleinste Abweichungen können zu einer divergierenden Auslegung des Wortlauts und schlimmstenfalls zu einer ungleichenRechtsanwendung in den einzelnen Mitgliedsstaaten führen. Nach derzeitigem Stand existieren in der Union 24 Amtssprachen gleichermaßen anerkannt nebeneinander. Diese lassen sich aus Art. 55 EUV entnehmen. Sekundärrechtsakte werden gemäß Art. 4 der Verordnung Nr. 1 zur Regelung der Sprachenfrage für die europäische Wirtschaftsgemeinschaft in allen Amtssprachen abgefasst, wobei jede einzelne eine authentische Originalfassung darstellt. Dies erfordert eine inhaltliche Übereinstimmung und Kohärenz, da sonst kein vereinheitlichtes Recht in allen Mitgliedsstaaten gewährleistet werden kann, was dem Zweck der EU zuwiderlaufen würde. Zu den verbindlichen Sekundärrechtsakten gehören Verordnungen, Beschlüsse und Richtlinien, wobei letztgenannte die Grundlage dieser Arbeit bilden.
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