Der rechtsgenügende Beweis wirft seit jeher eine zentrale Frage im Strafverfahren auf: Unter welchen Bedingungen ist der Beweis der schuldhaften Tatbegehung als erbracht anzusehen? Die Autorin widmet sich diesem Thema, indem sie am Beispiel der Aussage-gegen-Aussage-Fälle Entscheidungsnormen entwickelt und diese zur Diskussion stellt. Sie berücksichtigt aussagepsychologische Grundsätze und lehnt Sachverständigengutachten als alleinige Grundlage für Entscheidungsnormen ab. Anhand der «Corroboration»-Regel des schottischen und U.S.-amerikanischen Strafverfahrensrechts untersucht sie, ob eine Verurteilung das Vorliegen mindestens eines zusätzlichen bestätigenden Beweismittels erfordert oder bereits in einer glaubhaften Zeugenaussage eine tragfähige Verurteilungsgrundlage zu sehen ist.