Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Französische Philologie - Linguistik, Note: 2,0, Universität zu Köln, Veranstaltung: Europäische Rechtslinguistik, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit widmet sich dem Nominalstil und den damit einhergehenden Nominalisierungen, einem Wortbildungsprodukt, welches sich vermehrt in Rechtstexten wiederfinden lässt. Laut Sanders handelt es sich dabei um ein Gesamtphänomen, das trotz Auftretens vergleichbarer Einzelzüge auch in anderen europäischen Kultursprachen [...] ohne exakte Entsprechung bleibt. (Sanders, 1986) Dies stellt Übersetzer somit regelmäßig vor die Herausforderung hierfür geeignete Ersatzstrukturen finden zu müssen, ohne dabei den Textsinn zu verändern. Des Weiteren spricht Pfefferkorn von einem hohen Maß an gedanklicher Abstraktion und begrifflicher Dichte, durch das partielle Implizitbleiben semantischer Beziehungen, [...] verbunden mit einer gewissen semantischen Vagheit, (Pfefferkorn 2014) die durch den Einsatz von Nominalisierungen hervorgerufen wird. Auch die bezeichnete semantische Vagheit birgt im Kontext von Rechtstextübersetzungen Risiken, da hier ein möglichst wortgetreues und präzises Ergebnis erforderlich ist. Gerade vor dem Hintergrund der Gleichrangigkeit aller Sprachfassungen in der Europäischen Union können Schwächen in der Übersetzung weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Bereits kleinste Abweichungen können zu einer divergierenden Auslegung des Wortlauts und schlimmstenfalls zu einer ungleichen Rechtsanwendung in den einzelnen Mitgliedsstaaten führen. Nach derzeitigem Stand existieren in der Union 24 Amtssprachen gleichermaßen anerkannt nebeneinander. Diese lassen sich aus Art.55EUV entnehmen. Sekundärrechtsakte werden gemäß Art. 4 der Verordnung Nr. 1 zur Regelung der Sprachenfrage für die europäische Wirtschaftsgemeinschaft in allen Amtssprachen abgefasst, wobei jede einzelne eine authentische Originalfassung darstellt. Dies erfordert eine inhaltliche Übereinstimmung und Kohärenz, da sonst kein vereinheitlichtes Recht in allen Mitgliedsstaaten gewährleistet werden kann, was dem Zweck der EU zuwiderlaufen würde. Zu den verbindlichen Sekundärrechtsakten gehören Verordnungen, Beschlüsse und Richtlinien, wobei letztgenannte die Grundlage dieser Arbeit bilden.
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