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Rechtsfragen grenzüberschreitender Delikte sind älter als das internationale Privatrecht. Bis ins 19. Jahrhundert wurden sie aufgrund straf- und zivilrechtlicher Mischüberlegungen gelöst. Die so entwickelten Kollisionsregeln entbehren bis heute einer spezifisch zivilrechtlichen Begründung. Eine solche Begründung will der Autor liefern. Rechtshistorische und rechtsvergleichende Teile der Untersuchung belegen, daß Rechtsanwendungsinteressen der Beteiligten, des Tatortstaates und der Heimatstaaten der Beteiligten in Einklang zu bringen sind. Die Bewertungen dieser Interessen weisen in den…mehr

Produktbeschreibung
Rechtsfragen grenzüberschreitender Delikte sind älter als das internationale Privatrecht. Bis ins 19. Jahrhundert wurden sie aufgrund straf- und zivilrechtlicher Mischüberlegungen gelöst. Die so entwickelten Kollisionsregeln entbehren bis heute einer spezifisch zivilrechtlichen Begründung. Eine solche Begründung will der Autor liefern.
Rechtshistorische und rechtsvergleichende Teile der Untersuchung belegen, daß Rechtsanwendungsinteressen der Beteiligten, des Tatortstaates und der Heimatstaaten der Beteiligten in Einklang zu bringen sind. Die Bewertungen dieser Interessen weisen in den untersuchten Systemen große Ähnlichkeiten auf. Trotz aller Unterschiede werden im Ergebnis meist gemeinsames Heimatrecht, andernfalls Tatortrecht angewandt. Diese Erkenntnis ist hilfreich für die angestrebte europäische Kollisionsrechtsvereinheitlichung.
Diese Untersuchung bietet somit Grundlagen für die Entscheidung aktueller Probleme wie etwa beim Distanzdelikt im Bereich der Produkthaftungoder des unlauteren Wettbewerbs.
Autorenporträt
Mathias Rohe, geboren 1959, Jurist und Islamwissenschaftler, ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Erlangen-Nürnberg. Er gilt international als einer der besten Kenner des islamischen Rechts.