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Die Arbeit beschäftigt sich mit dem nunmehr in 439 BGB geregelten Nacherfüllungsanspruch des Käufers. Insbesondere wird eine Konkretisierung des Begriffs der unverhältnismäßigen Kosten in 439 Abs. 3 S. 1 BGB vorgenommen. Weil 439 Abs. 3 S. 1 BGB sich ausweislich der Gesetzesmaterialien an die entsprechende Regelung des bisherigen 633 Abs. 2 S. 3 BGB im Werkvertragsrecht anlehnt, wird an die zum Begriff des unverhältnismäßigen Aufwands in 633 Abs. 2 S. 3 BGB a. F. entwickelten Grundsätze angeknüpft. Dabei gibt die Arbeit eine Antwort auf die Frage, ob und ggf. inwieweit Unterschiede zwischen…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem nunmehr in
439 BGB geregelten Nacherfüllungsanspruch des Käufers. Insbesondere wird eine Konkretisierung des Begriffs der unverhältnismäßigen Kosten in
439 Abs. 3 S. 1 BGB vorgenommen. Weil
439 Abs. 3 S. 1 BGB sich ausweislich der Gesetzesmaterialien an die entsprechende Regelung des bisherigen
633 Abs. 2 S. 3 BGB im Werkvertragsrecht anlehnt, wird an die zum Begriff des unverhältnismäßigen Aufwands in
633 Abs. 2 S. 3 BGB a. F. entwickelten Grundsätze angeknüpft. Dabei gibt die Arbeit eine Antwort auf die Frage, ob und ggf. inwieweit Unterschiede zwischen Kauf- und Werkvertragsrecht einer Übertragbarkeit der zu
633 Abs. 2 S. 3 BGB a. F. entwickelten Grundsätze entgegenstehen. Teilweise ist dies anzunehmen. Soweit Unterschiede zwischen Kauf- und Werkvertragsrecht einer Übertragbarkeit entgegenstehen, wird eine Konkretisierung anhand anderer Maßstäbe vorgenommen.
Autorenporträt
Der Autor: Volker Schultz wurde 1972 in Hamburg geboren. An der Universität Hamburg hat er Rechtswissenschaften studiert. Es folgte das Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Celle. Seit Anfang 2002 ist der Autor in Hamburg als Rechtsanwalt tätig.