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Die beiden Entscheidungen des BVerfG zu der sogenannten Kleinbetriebsklausel des § 23 Abs. 1 S. 2 und 3 KSchG haben nicht nur eine Diskussion über einen Kündigungsschutz im Kleinbetrieb entfacht. Über diesbezügliche Ausführungen hinaus lassen sie zudem ein Verständnis des allgemeinen Kündigungsschutzes offenbar werden, das dessen Zweck in dem Schutz der wirtschaftlichen und sozialen Existenzgrundlage des Arbeitnehmers erblickt.
Volker Stelljes fragt, ob sich diese Sichtweise von der Grundlage des allgemeinen Kündigungsschutzes vor allem angesichts ebenfalls schutzwürdiger Positionen
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Produktbeschreibung
Die beiden Entscheidungen des BVerfG zu der sogenannten Kleinbetriebsklausel des § 23 Abs. 1 S. 2 und 3 KSchG haben nicht nur eine Diskussion über einen Kündigungsschutz im Kleinbetrieb entfacht. Über diesbezügliche Ausführungen hinaus lassen sie zudem ein Verständnis des allgemeinen Kündigungsschutzes offenbar werden, das dessen Zweck in dem Schutz der wirtschaftlichen und sozialen Existenzgrundlage des Arbeitnehmers erblickt.

Volker Stelljes fragt, ob sich diese Sichtweise von der Grundlage des allgemeinen Kündigungsschutzes vor allem angesichts ebenfalls schutzwürdiger Positionen Arbeitsuchender durchhalten läßt. Zu diesem Zweck unterzieht er die genannte Theorie - wie auch andere zum Wesen des Kündigungsschutzes vertretene Ansichten - einer Überprüfung am Maßstab der Berufsfreiheit (auch als Schutzpflicht) und des Sozialstaatsprinzips sowie am Maßstab des einfachen Kündigungsschutzrechts, dessen Erklärung die Theorie bezweckt.

Es zeigt sich, daß die h. M. mit dem Grundrecht Arbeitsuchender aus Art. 12 GG und dem Sozialstaatsprinzip in Konflikt steht und keine widerspruchsfreie Erklärung der Reichweite des allgemeinen Kündigungsschutzes (z. B. nur für Arbeitnehmer, nicht im Kleinbetrieb) erlaubt. Dies vermag dagegen die sogenannte Flankenschutztheorie, deren Konsequenzen für die Reichweite des allgemeinen Kündigungsschutzes wie auch für den Betriebsbegriff des § 23 Abs. 1 S. 2 KSchG aufgezeigt werden.
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