Nach dem Ende der NS-Diktatur bemühten sich zahlreiche Berliner jüdische Rechtsanwälte und einige Rechtsanwältinnen, die die Shoah in der Emigration oder vereinzelt auch in Deutschland überlebt hatten, wieder in ihrem Beruf in Deutschland Fuß zu fassen. Ein Großteil der in der Emigration lebenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beantragte dabei letztlich mit Erfolg, von der Residenzpflicht, also von der Pflicht, in Berlin selbst eine Kanzlei zu führen, befreit zu werden. Auch bei Alliierten Militärbehörden, im Justizdienst und anderen Institutionen in Berlin, der Bundesrepublik und der DDR wurden jüdische Juristen tätig, die vor ihrer Verfolgung in Berlin als Rechtsanwälte zugelassen waren. Die Untersuchung gibt erstmals einen Gesamtüberblick über diese Entwicklung und die Schwierigkeiten, die mit der Aufnahme und Ausübung dieser beruflichen Tätigkeiten in Deutschland nach 1945 verbunden waren. Sie schildert die Berufs- und Lebenswege von über 340 betroffenen Personen sowie die Biographien von zahlreichen nach Palästina/Israel emigrierten Berliner Anwälten.
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