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Derzeit sieht das ecuadorianische Arbeitsgesetzbuch den zufälligen Konkurs nicht als Grund für die Beendigung des Arbeitsvertrags vor, d. h. wenn ein Unternehmen für insolvent erklärt wird, übernimmt der Arbeitgeber die Verantwortung für die endgültige Beendigung des Arbeitsverhältnisses und ist laut Gesetz verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Entschädigung für die vorzeitige Entlassung zu zahlen.So kann man darauf hinweisen, dass der Arbeitgeber, der sein Unternehmen sorgfältig geführt hat und aus Gründen, die er nicht zu verantworten hat, z. B. Inflation, inkohärente sozioökonomische Politik…mehr

Produktbeschreibung
Derzeit sieht das ecuadorianische Arbeitsgesetzbuch den zufälligen Konkurs nicht als Grund für die Beendigung des Arbeitsvertrags vor, d. h. wenn ein Unternehmen für insolvent erklärt wird, übernimmt der Arbeitgeber die Verantwortung für die endgültige Beendigung des Arbeitsverhältnisses und ist laut Gesetz verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Entschädigung für die vorzeitige Entlassung zu zahlen.So kann man darauf hinweisen, dass der Arbeitgeber, der sein Unternehmen sorgfältig geführt hat und aus Gründen, die er nicht zu verantworten hat, z. B. Inflation, inkohärente sozioökonomische Politik oder sogar eine Pandemie usw., verpflichtet ist, den Arbeitnehmer für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu entschädigen.Wir müssen darauf hinweisen, dass das Arbeitsgesetzbuch so konzipiert ist, dass es den Arbeitnehmern ein Höchstmaß an Schutz gewährt, und aus diesem Grund sind die Gründe für die Beendigung des Arbeitsvertrags sehr gering und begrenzt, wodurch die Macht des Arbeitgebers, die Arbeitsbeziehungen zu brechen, eingeschränkt wird.In Anbetracht dessen wird in diesem akademischen Aufsatz die Idee vorgeschlagen, dass das Arbeitsgesetzbuch die Möglichkeit vorsieht, den Arbeitsvertrag zu kündigen, sobald der zufällige Konkurs des Arbeitgebers eingetreten ist.
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Autorenporträt
Viviana Gómez Villalta, 25 Jahre alt, ist Juristin an der Universidad Católica Santiago de Guayaquil und hat einen Master-Abschluss in Recht des geistigen Eigentums und der neuen Technologien von Unir. Sie arbeitete im Rechtsbereich von Banken und Unternehmen, die sich dem Aktienmarkt, der Agrarindustrie, dem Einzelhandel und dem öffentlichen Bauwesen widmen.