Ziel dieser Studie ist die Entwicklung und Bereitstellung von Zugänglichkeitstechniken auf der Website des Dekans für Grundstudien der UNIFESP, insbesondere von Informationen über die Vestibularseiten dieser Einrichtung. Diese Forderung ist notwendig in Anbetracht der Einbeziehung von Menschen mit Sehbehinderungen und unter Berücksichtigung des Dekrets 5.296 vom 2. Dezember 2004, das festlegt, dass alle öffentlichen elektronischen Websites und Portale für alle Menschen mit Behinderungen zugänglich sein müssen. Außerdem garantiert Artikel 5, §3 der Bundesverfassung allen Bürgern die gleichen Rechte. Andererseits ist es bemerkenswert, dass Brasilien Teil der UNO und der Internationalen Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist, so dass diese Studie Subventionen und implementierte Techniken geschaffen hat, um die Zugänglichkeit in den Portalen der Institution zu gewährleisten. Zu diesem Zweck wurden die Zugänglichkeitsrichtlinien für Webinhalte des World Wide WebConsortiums verwendet: das Standardportal der Bundesregierung für Barrierefreiheit, der Joomla® Content Manager (zugelassen für die Verwendung in institutionellen Portalen der Bundesregierung) und die Web Accessibility Primers der Regierung in Verbindung mit dem oben genannten Konsortium.