Der Ausschuss der Regionen wurde mit dem Vertrag von Maastricht als beratende Versammlung mit dem Ziel errichtet, den bürgernächsten Ebenen der öff entlichen Verwaltung, d. h. den Bürgermeistern, Gemeinderäten, Landeshauptleuten und Ministerpräsidenten, im europäischen Beschlussfassungsprozess Gehör zu verschaff en. Der AdR ist der Hüter des Subsidiaritätsprinzips. Seine Hauptaufgaben bestehen darin, einerseits den anderen Institutionen die Standpunkte der lokalen und regionalen Gebietskörperscha en zu den Vorschlägen und politischen Maßnahmen der EU darzulegen und andererseits die Bürger über die Gemeinscha spolitik zu informieren.