Die Bemühungen für einen effektiven Umweltschutz auf europäischer Ebene können nur dann von Erfolg gekrönt sein, wenn die jeweils nationale Rechtsordnung entsprechende individuelle Rechte und prozessuale Instrumente zu deren Durchsetzung zur Verfügung stellt. Die Situation in Deutschland unterscheidet sich wesentlich von der in Griechenland. Dieses Buch arbeitet diese Unterschiede heraus und leitet daraus Erkenntnisse für die jeweils andere Rechtsordnung ab. Es beleuchtet die Eigenheiten des Umweltschutzes, insbesondere die Rolle des Individuums und der Umweltorganisationen, und untersucht, inwieweit dem Umweltrecht individuelle Rechte immanent sein können. Die in der Rechtsvergleichung gewonnenen Erkenntnisse werden dann in einer Synthese auf die europarechtliche Ebene angewandt. Die Arbeit ist damit nicht nur eine klassische rechtsvergleichende Arbeit, sie versucht zugleich, das einschlägige europäische Recht fortzuentwickeln. Es wird gezeigt, dass die Konzeption des griechischen Prozessrechts sich weit harmonischer mit den Ansätzen des EuGH verträgt, als das deutsche Verwaltungsprozessrecht. Die Autorin bietet schließlich Lösungsmöglichkeiten für die deutsche Rechtsordnung.