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Die Bemühungen für einen effektiven Umweltschutz auf europäischer Ebene können nur dann von Erfolg gekrönt sein, wenn die jeweils nationale Rechtsordnung entsprechende individuelle Rechte und prozessuale Instrumente zu deren Durchsetzung zur Verfügung stellt. Die Situation in Deutschland unterscheidet sich wesentlich von der in Griechenland. Dieses Buch arbeitet diese Unterschiede heraus und leitet daraus Erkenntnisse für die jeweils andere Rechtsordnung ab. Es beleuchtet die Eigenheiten des Umweltschutzes, insbesondere die Rolle des Individuums und der Umweltorganisationen, und untersucht,…mehr

Produktbeschreibung
Die Bemühungen für einen effektiven Umweltschutz auf europäischer Ebene können nur dann von Erfolg gekrönt sein, wenn die jeweils nationale Rechtsordnung entsprechende individuelle Rechte und prozessuale Instrumente zu deren Durchsetzung zur Verfügung stellt. Die Situation in Deutschland unterscheidet sich wesentlich von der in Griechenland. Dieses Buch arbeitet diese Unterschiede heraus und leitet daraus Erkenntnisse für die jeweils andere Rechtsordnung ab. Es beleuchtet die Eigenheiten des Umweltschutzes, insbesondere die Rolle des Individuums und der Umweltorganisationen, und untersucht, inwieweit dem Umweltrecht individuelle Rechte immanent sein können. Die in der Rechtsvergleichung gewonnenen Erkenntnisse werden dann in einer Synthese auf die europarechtliche Ebene angewandt. Die Arbeit ist damit nicht nur eine klassische rechtsvergleichende Arbeit, sie versucht zugleich, das einschlägige europäische Recht fortzuentwickeln. Es wird gezeigt, dass die Konzeption des griechischen Prozessrechts sich weit harmonischer mit den Ansätzen des EuGH verträgt, als das deutsche Verwaltungsprozessrecht. Die Autorin bietet schließlich Lösungsmöglichkeiten für die deutsche Rechtsordnung.
Autorenporträt
Die Autorin: Theofaneia Rizou, geboren 1977 in Griechenland, hat von 1995 bis 1999 an der Universität Athen Rechtswissenschaften studiert und 2000 den akademischen Grad eines Magister legum (LL.M) der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg erworben. 2001 wurde sie als Rechtsanwältin beim LG Athen zugelassen. Als Stipendiatin der griechischen Stiftung für staatliche Stipendien nahm die Autorin 2002 das Promotionsstudium an der Universität Mainz auf. Die Promotion erfolgte 2006.