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Digitale Bibliotheken wie die Google Buchsuche sind in den vergangenen Jahren in Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika besonders wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen in die Kritik geraten. Diese Arbeit widmet sich der Frage, inwieweit deutsches und amerikanisches Urheberrecht tatsächlich dem Aufbau und Betrieb einer solch kulturell bedeutsamen Bibliothek entgegenstehen. In einer ganzheitlichen Betrachtung des sogenannten Bibliotheks- und auch des Partnerprogramms der Google Buchsuche wird dabei auf verschiedene Legitimationsmöglichkeiten der Nutzungshandlungen eingegangen.…mehr

Produktbeschreibung
Digitale Bibliotheken wie die Google Buchsuche sind in den vergangenen Jahren in Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika besonders wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen in die Kritik geraten. Diese Arbeit widmet sich der Frage, inwieweit deutsches und amerikanisches Urheberrecht tatsächlich dem Aufbau und Betrieb einer solch kulturell bedeutsamen Bibliothek entgegenstehen. In einer ganzheitlichen Betrachtung des sogenannten Bibliotheks- und auch des Partnerprogramms der Google Buchsuche wird dabei auf verschiedene Legitimationsmöglichkeiten der Nutzungshandlungen eingegangen. Neben der Frage der Anwendbarkeit der Schrankenregelungen werden dabei Probleme der vermeintlich sicheren vertraglichen Rechtseinräumung erörtert. Im Ergebnis zeigt sich, dass zwar teilweise eine Legitimation erreicht werden kann, der vollumfängliche Mehrwert einer digitalen Bibliothek aber allein durch einen Eingriff des Gesetzgebers zu realisieren sein wird.
Autorenporträt
Malte Lieckfeld absolvierte sein Studium mit einem Schwerpunkt auf den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes an der Universität Münster und arbeitete in der zivilrechtlichen Abteilung des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht. Während eines Auslandssemesters in Großbritannien absolvierte er den Studiengang Master of Commercial Laws (LL.M.) an der University of the West of England in Bristol. Gegenwärtig ist er Rechtsreferendar am Hanseatischen Oberlandesgericht.