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Das europäische Sozialrecht, Thema des vorliegenden Bandes, stand im Mittelpunkt eines Workshops des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Sozialrecht am 20. Juli 1994 in München.
Anlaß für die Veranstaltung waren die Tage der Forschung, die im Juli 1994 in Universitäten und Forschungsinstitutionen der ganzen Bundesrepublik stattgefunden haben. Diese Tage der Forschung sollten einer breiteren Öffentlichkeit Gelegenheit bieten, etwas über die Forschungseinrichtungen und die in diesen Einrichtungen geleistete Arbeit zu erfahren.
Das Max-Planck-Institut für
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Produktbeschreibung
Das europäische Sozialrecht, Thema des vorliegenden Bandes, stand im Mittelpunkt eines Workshops des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Sozialrecht am 20. Juli 1994 in München.

Anlaß für die Veranstaltung waren die Tage der Forschung, die im Juli 1994 in Universitäten und Forschungsinstitutionen der ganzen Bundesrepublik stattgefunden haben. Diese Tage der Forschung sollten einer breiteren Öffentlichkeit Gelegenheit bieten, etwas über die Forschungseinrichtungen und die in diesen Einrichtungen geleistete Arbeit zu erfahren.

Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht stellte sich mit einem Workshop vor, der von Mitgliedern des Instituts und auswärtigen Referenten gemeinsam gestaltet wurde. Mit dem europäischen Sozialrecht wurde ein Thema gewählt, mit dem sich das Institut in den vergangenen Jahren intensiv beschäftigt hat. Davon zeugt z. B. das vom Institut veranstaltete Colloquium, das die »Wechselwirkungen zwischen dem europäischen Sozialrecht und dem Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland« untersucht hat (IVR 12).

Je intensiver die wirtschaftliche Verflechtung in der EU wird, desto stärker ist das Bedürfnis nach einer Weiterentwicklung der sozialen Dimension in der Gemeinschaft. Das gilt nicht nur für das zur Realisierung der Freizügigkeit geschaffene koordinierende Sozialrecht, sondern auch für die Sozialpolitik, die korrespondierend zum einheitlichen europäischen Binnenmarkt nicht mehr allein national ausgerichtet sein kann.

Wie sich in Anbetracht dieser unterschiedlichen Erwartungen und Wertungen das europäische Sozialrecht, verstanden als »Summe der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften, die dem Sozialrecht zuzurechnen sind«, entwickeln wird, ist eine interessante Frage, die im Mittelpunkt der nachfolgenden Beiträge steht.

Das Thema wurde im Workshop von verschiedenen Blickwinkeln aus angegangen. Ein Ausbau des europäischen Sozialrechts und die Herausbildung eines Gemeinschaftsrechts tan
Autorenporträt
Bernd Schulte wurde 1985 in Meschede geboren. Von 2004 bis 2009 studierte er Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Steuerrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Im Anschluss war er Doktorand am Institut für Steuerrecht der Universität zu Köln (Professorin Dr. Johanna Hey). Während der Promotionszeit arbeitete er für MdB Professor Dr. Patrick Sensburg, Vorsitzender des Unterausschusses Europarecht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages. Von 2012 bis 2014 war Bernd Schulte Rechtsreferendar im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm. Sein Referendariat absolvierte er unter anderem in der Gruppe Finanzpolitik des Bundeskanzleramtes in Berlin.