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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Sonstiges, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Thematik der zulässigen Fragen beim Einstellungsgespräch unter besonderer Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Es geht zunächst darum, das Spannungsfeld zwischen bestehender Rechtsprechung, dem Persönlichkeitsrecht eines Bewerbers sowie dem berechtigten Interesse eines Arbeitsgebers aufzuzeigen. Sowohl die Relevanz des Themas für die Gesellschaft, für die Rechtsprechung aber auch für die Persönlichkeit des Einzelnen wird…mehr

Produktbeschreibung
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Sonstiges, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Thematik der zulässigen Fragen beim Einstellungsgespräch unter besonderer Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Es geht zunächst darum, das Spannungsfeld zwischen bestehender Rechtsprechung, dem Persönlichkeitsrecht eines Bewerbers sowie dem berechtigten Interesse eines Arbeitsgebers aufzuzeigen. Sowohl die Relevanz des Themas für die Gesellschaft, für die Rechtsprechung aber auch für die Persönlichkeit des Einzelnen wird dabei betrachtet. Das im Grundgesetz verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht bildet die Grundlage des Datenschutzes und gewährleistet damit die Würde, die Privatsphäre und die Handlungsfreiheit der Individuen.Die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat dem Informationswunsch des Arbeitgebers bereits Grenzen gesetzt. Ein Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellungsverhandlungen ist nur insoweit anerkannt, als der Arbeitgeber ein "berechtigtes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Fragen im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis" hat. Ein solches berechtigtes Interesse ist nur dann gegeben, wenn das Interesse des Arbeitgebers so gewichtig ist, dass dahinter das Interesse des Arbeitnehmers zurückzutreten hat, sobald seine persönlichen Lebensumstände zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses werden könnten. Vor diesem Hintergrund soll diese Arbeit die Grundsätze untersuchen, nach denen die Zulässigkeit von Fragen des Arbeitgebers in Vorstellungsgesprächen und Personalfragebögen beurteilt wird. Beispielhaft werden im Rahmen der Arbeit Fragen nach Familienplanung, Heirats- und Kinderwunsch sowie Bestehen einer Schwangerschaft behandelt. Auch Fragen des Arbeitgebers nach Körperbehinderung, Vorstrafen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Parteizugehörigkeit sowie Religionszugehörigkeit werden thematisiert.
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