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Diplomarbeit aus dem Jahr 1995 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, FernUniversität Hagen (Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Gegenstand der Arbeit soll es sein, die vorgetragenen Argumente für und gegen die Zulässigkeit der Drittorganschaft einander gegenüberzustellen und kritisch zu würdigen. Mit einbezogen in die Arbeit soll auch die Frage werden, ob einem Kommanditisten die Geschäftsführungsbefugnis und die Vertretung übertragen werden kann. Streng genommen liegt in einem solchen Fall gar keine Drittorganschaft vor, da ja der Kommanditist…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 1995 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, FernUniversität Hagen (Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Gegenstand der Arbeit soll es sein, die vorgetragenen Argumente für und gegen die Zulässigkeit der Drittorganschaft einander gegenüberzustellen und kritisch zu würdigen. Mit einbezogen in die Arbeit soll auch die Frage werden, ob einem Kommanditisten die Geschäftsführungsbefugnis und die Vertretung übertragen werden kann. Streng genommen liegt in einem solchen Fall gar keine Drittorganschaft vor, da ja der Kommanditist Gesellschafter ist. Dieser ist jedoch nach h.M. ebenso wie der Nichtgesellschafter von der organschaftlichen Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen, so dass beide Fragenkomplexe zusammen betrachtet werden.
Dabei soll auch die Frage beantwortet werden, wann die Grenze des. Verbots der Drittorganschaft überschritten ist, und ob die von der Rechtsprechung zugelassenen Fälle der Drittorganschft möglicherweise verallgemeinerungsfähig sind. Außerdem soll untersucht werden, ob und wie im Falle der Drittorganschaft dem Schutz des Rechtsverkehrs und dem Schutz der Gesellschafter Rechnung getragen werden kann, in welchen Grenzen sich demnach die Ausgestaltung der Rechtsstellung des Kommanditisten bzw. des Drittorgans nach den Befürwortern der Drittorganschaft halten muss. Abschließend soll die Drittorganschaft noch bei der BGB-Gesellschaft und der KGaA untersucht werden.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
Abkürzungsverzeichnisvi
A.Einleitung1
I.Begriffsbestimmung1
II.Historischer Ausgangspunkt2
1.Beschluss des Handelsgerichts Köln2
2.Die heutige Ansicht in Rechtsprechung und Literatur3
III.Gegenstand der Arbeit3
B.Drittorganschaft bei den Personenhandelsgesellschaften OHG und KG4
I.Wirtschaftliches Bedürfnis nach Drittorganschaft4
1.Entwicklung der Unternehmenspraxis4
2.Fälle, in denen ein Bedürfnis nach Drittorganschaft bestehen kann5
a.Tod des einzigen Gesellschaftergeschäftsführers5
b.Gläubigerinteresse an einem maßgeblichen Einfluß5
c.Interesse von Kommanditisten an einem maßgeblichen Einfluß6
d.Vertretung in größeren Unternehmen6
e.Fazit7
II.Ersatzlösungen ohne Zulassung der Drittorganschaft7
1.Umwandlung der Personen- in eine Kapitalgesellschaft7
2.Gründung einer Doppelgesellschaft8
3.Gesellschafter ohne Kapitalanteil9
4.Begründung von Treuhandverhältnissen11
5.Nichtgesellschafter mit Generalvollmacht12
a.Umfang der Generalvollmacht12
b.Die Rechtsprechung des BGH12
aa.Keine Umgehung des Verbots der Drittorganschaft12
bb.Widerruflichkeit13
6.Berufung von Nichtgesellschaftern in einen Beirat14
7.Fazit15
III.Der Wortlaut und die Systematik des Gesetzes15
1.Die Vorschrift des S 170 HGB15
a.Rechtsnatur der organschaftlichen Vertretungsmacht15
b.Bedeutung der Vorschrift für den Kommanditisten16
c.Folgerung für den Nichtgesellschafter18 15
.Die Vorschrift des
125 I HGB18
3.Die Vorschrift des
125 III HGB20
4.Die Vorschrift des
146 HGB21
5.Die Vorschrfit des
105 HGB22
6.Die Vorschriften der
106, 108 HGB23
7.Wortlaut und Zusammenhang der
114, 125 HGB23
a.Übertragung der Geschäftsführungsbefugnis23
b.Klarstellung25
aa.Keine organschaftliche Geschäftsführungsbefugnis für Nichtgesellschafter25
bb.Organschaftliche Geschäftsführungsbefugnis für Kommanditisten26
IV.Das Abspaltungsverbot26
1.Grundaussage des Abspaltungsverbots26
2.Bedeutung des Abspaltungsverbot für die Drittorganschaft28
a.Die Ansicht des Bundesgerichtshofs28
b.Keine Anwendung des Abspaltungsverbots auf die Drittorganschaft29
c.Die Kritik an der Rechtsprechung29
aa.Ausgangspunkt29
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