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Mit polizeilichem Aufenthaltsverbot zur Verhütung von Straftaten, Wohnungsverweisung zur Bekämpfung häuslicher Gewalt halten seit einiger Zeit Eingriffsmöglichkeiten in die Landespolizeigesetze Einzug, die nicht nur in räumlicher und zeitlicher Hinsicht weit über die herkömmliche Standardbefugnis Platzverweis hinausgehen. Polizeiliche Verweisungsmaßnahmen sind damit verstärkt in das Blickfeld juristischer Diskussionen gerückt und beschäftigen zunehmend Gesetzgeber und Gerichte.
Die Verfasserin untersucht die sich im Zusammenhang mit den polizeilichen Verweisungsmaßnahmen stellenden
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Produktbeschreibung
Mit polizeilichem Aufenthaltsverbot zur Verhütung von Straftaten, Wohnungsverweisung zur Bekämpfung häuslicher Gewalt halten seit einiger Zeit Eingriffsmöglichkeiten in die Landespolizeigesetze Einzug, die nicht nur in räumlicher und zeitlicher Hinsicht weit über die herkömmliche Standardbefugnis Platzverweis hinausgehen. Polizeiliche Verweisungsmaßnahmen sind damit verstärkt in das Blickfeld juristischer Diskussionen gerückt und beschäftigen zunehmend Gesetzgeber und Gerichte.

Die Verfasserin untersucht die sich im Zusammenhang mit den polizeilichen Verweisungsmaßnahmen stellenden verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Einzelfragen. Dabei stellt sie die verfassungsrechtlichen Maßstäbe sowie die Rechtsgrundlagen von Platzverweis, Aufenthaltsverbot und Wohnungsverweis dar und diskutiert diese, insbesondere unter der Fragestellung, ob und in welchem Umfang eine Regelung in den Polizeigesetzen der Länder zulässig und erforderlich ist und inwieweit die bereits in einigen Landespolizeigesetzen erfolgten Änderungen auch des einfachen Platzverweises geboten und für die übrigen Bundesländer empfehlenswert sind. Außerdem zeigt sie die Anwendungsmöglichkeiten polizeilicher Verweisungen in grundrechtsintensiven Bereichen wie etwa dem Versammlungsrecht sowie in Abgrenzung zu spezialgesetzlichen Verweisungen außerhalb des Polizeirechts auf. Abschließend werden Zuständigkeitsfragen und Rechtsschutzmöglichkeiten bei polizeilichen Verweisungen behandelt.