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Nach dem «SV-Wilhelmshaven»-Urteil des BGH im September 2016 (II ZR 25/15) stellte sich die Frage nach der Zulässigkeit dynamischer Verweisungen in Vereins- und Verbandsstatuten, die viele Literaturstimmen bereits seit der «Reitsportentscheidung» des BGH im Jahr 1994 (II ZR 11/94) als beantwortet ansahen. Die Autorin greift dieses Thema auf und untersucht die möglichen Unzulässigkeitsgründe. Sie befasst sich insbesondere mit der Frage, ob die Vereinsautonomie der Verwendung von dynamischen Verweisungen in Verbandsstrukturen entgegensteht. Sie erörtert, welche Anforderungen an die Ausgestaltung…mehr

Produktbeschreibung
Nach dem «SV-Wilhelmshaven»-Urteil des BGH im September 2016 (II ZR 25/15) stellte sich die Frage nach der Zulässigkeit dynamischer Verweisungen in Vereins- und Verbandsstatuten, die viele Literaturstimmen bereits seit der «Reitsportentscheidung» des BGH im Jahr 1994 (II ZR 11/94) als beantwortet ansahen.
Die Autorin greift dieses Thema auf und untersucht die möglichen Unzulässigkeitsgründe. Sie befasst sich insbesondere mit der Frage, ob die Vereinsautonomie der Verwendung von dynamischen Verweisungen in Verbandsstrukturen entgegensteht. Sie erörtert, welche Anforderungen an die Ausgestaltung von dynamischen Verweisungen gestellt werden müssen und befasst sich in diesem Zusammenhang auch mit der Bestimmtheit und Publizität der jeweiligen Verbandsstatuten. Dabei unterscheidet die Autorin zwischen verschiedenen Kategorien von Satzungsrecht und untersucht den Schutzumfang des § 25 BGB untersucht.
Autorenporträt
Hanna Gotta studierte Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf und absolvierte ihr Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk München. Im Anschluss erfolgte die Promotion an der Universität Osnabrück. Seit 2019 ist sie als Rechtsanwältin in München tätig.