Diese Arbeit bewertet den rechtlichen Rahmen für die Zulässigkeit von elektronisch erzeugten Beweisen in Nigeria. Sie betrachtet genau das Beweisgesetz von 2011 in Abschnitt 84 (4), der sich damit befasst, wie elektronische Beweise zu verwalten sind. Das Buch befasst sich mit dem Fehlen ausdrücklicher Bestimmungen für die Zulässigkeit mündlicher Online-Beweise als direkte Beweise; dem Versäumnis, wichtige Begriffe wie Computerbeweise zu definieren; dem Fehlen eines einfachen Formats für die in Abschnitt 84 (4) des Beweisgesetzes 2011 vorgesehene Übereinstimmungsbescheinigung; dem Fehlen von Zeitplänen zur Beschreibung oder Bereitstellung von Beispielen für elektronisch erzeugte Beweise; dem Versäumnis, eine Kommission oder einen Ausschuss zur Überwachung der Umsetzung und Einhaltung der Bestimmungen von Abschnitt 84 des Beweisgesetzes einzurichten.