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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1,3, Universität Paderborn (Historisches Institut), Veranstaltung: Einführung in das Studium der alten Geschichte - Athen und Sparta, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Hausarbeit ist es, den Stand unehelicher Kinder zwischen zwei Athener Bürgernnach den Gesetzen von Solon und Perikles zu beleuchten, und zu klären, in wieweit siemöglicherweise Anteil am Bürgerrecht hatten.Der Begriff nothos (Pl. nothoi) ist übersetzbar mit dem Wort 'Bastard', der sich (in neutralerKonnotation) auf…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1,3, Universität Paderborn (Historisches Institut), Veranstaltung: Einführung in das Studium der alten Geschichte - Athen und Sparta, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Hausarbeit ist es, den Stand unehelicher Kinder zwischen zwei Athener Bürgernnach den Gesetzen von Solon und Perikles zu beleuchten, und zu klären, in wieweit siemöglicherweise Anteil am Bürgerrecht hatten.Der Begriff nothos (Pl. nothoi) ist übersetzbar mit dem Wort 'Bastard', der sich (in neutralerKonnotation) auf ein Kind bezieht, das außerhalb einer anerkannten Ehe geboren ist, sei esnun zwischen zwei unverheirateten Eltern, durch Ehebruch oder in Beziehung zu einerKonkubine. Spätestens seit der Verabschiedung von Perikles Gesetz über das Bürgerrecht,bezieht sich der Begriff ebenfalls auf Nachkommen, die zwar innerhalb einer Ehe geborenwurden, jedoch als illegitim betrachtet werden, wenn nicht beide Ehepartner Athener Bürgersind. In diesem Falle ist ihnen nach Perikles das Bürgerrecht verwehrt.Vorerst gilt es zu bedenken, unter welchen Vorraussetzungen diese Kategorie von nothoiüberhaupt entstehen kann. Wir können wohl davon ausgehen, dass solche Kinder, die dieFrucht einer inzestiösen Verbindung oder einer Vergewaltigung sind, wohl dem Schicksalder Aussetzung entgegen sahen, ebenso wie Kinder aus einem Ehebruch. Letztere könnennatürlich auch unbemerkt als legitim ausgegeben worden sein. Kinder aus einerVergewaltigung können dann als legitim gelten, wenn die Eltern (auch nach der Geburt desKindes) verehelicht werden.Es bleiben noch die Kinder mit einer pallake und hetaira. Beide Begriffe sind in der Literaturnicht eindeutig von einander zu differenzieren, wir können jedoch davon ausgehen, dasslediglich Kinder von Kurtisanen, die eine andauernde Beziehung zum Vater führten, eineChance auf Leben und Anerkennung hatten. Die Frage, ob es unter diesen Konkubinentatsächlich welche gab, die Athenische Bürgerinnen waren, ist nicht eindeutig zubeantworten, wird jedoch ausgiebig bei Sealey und Cohen 3diskutiert. Dies zu erläuternwürde den Rahmen der Arbeit sprengen, aber ich gehe davon aus, dass es einen gewissenAnteil an Athener Bürgertöchtern gab, die sich (freiwillig oder unfreiwillig) in den Statuseiner Prostituierten begaben und im Spiegel der Gesetze eben legitime oder illegitime Kindergebaren.
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