Das komplexe Thema "Eherecht" hat bis zum heutigen Tag seine Aktualität nicht eingebüsst. Das Christlich Eheverständnis war während vieler Jahre eine Auseinandersetzung zwischen Kirche und Staat. Das sog. "Voraustrauungsverbot" gilt sogar heute noch. Ein Verstoss gegen dieses Gesetz durch den Pfarrer wird jedoch nicht mehr bestraft-Das Gesetz ist eine "lex impertecta". Der Ehebund wurde nicht von den Christen erfunden. Ehen gibt es auch ausserhalb des christlichen Umfeldes. Die Ehe ist ein vor- und ausserchristliches Rechtsinstitut, das im Christentum jedoch eine besondere Prägung erfahren hat: Einheit, Unauflöslichkeit und Sakramentalität. Das Zusammenleben in menschlichen Gemeinschaften ist bereits im mosaischen Gesetz (Dekalog) grundgelegt (Ex 20). In den verschiedenen Kulturen und im Laufe der Geschichte hatte die Ehe unterschiedliche Bedeutung. In unserer pluralistischen Gesellschaft entschliessen sich immer weniger Paare zu einer kirchlichen sakramentalen Trauung. Weshalb ist das so? "Veritatem sequimur, errores et praejudicia profligamus."