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Für leukämiekranke Kinder ist die Transplantation von Stammzellen vielfach nicht nur die beste, sondern die einzige Behandlungsmöglichkeit. Obwohl die DKMS in vielen Fällen geeignete Spender vermitteln kann, gelingt dies leider nicht immer. Aus diesem Grund wird im Vereinigten Königreich die HLA-Typisierung von in-vitro-Embryonen zur gezielten Zeugung von Rettungsgeschwistern seit über 20 Jahren praktiziert. In Deutschland hingegen ist die Selektion eines Embryos anhand seiner Gewebemerkmale im Wege der Präimplantationsdiagnostik nach § 3a ESchG mit Strafe bedroht. Die Autorin arbeitet heraus,…mehr

Produktbeschreibung
Für leukämiekranke Kinder ist die Transplantation von Stammzellen vielfach nicht nur die beste, sondern die einzige Behandlungsmöglichkeit. Obwohl die DKMS in vielen Fällen geeignete Spender vermitteln kann, gelingt dies leider nicht immer. Aus diesem Grund wird im Vereinigten Königreich die HLA-Typisierung von in-vitro-Embryonen zur gezielten Zeugung von Rettungsgeschwistern seit über 20 Jahren praktiziert. In Deutschland hingegen ist die Selektion eines Embryos anhand seiner Gewebemerkmale im Wege der Präimplantationsdiagnostik nach § 3a ESchG mit Strafe bedroht.
Die Autorin arbeitet heraus, dass das ausnahmslose Verbot der HLA-Typisierung von in-vitro-Embryonen keineswegs durch das Grundgesetz geboten ist. Unter Berücksichtigung der praktischen und regulatorischen Erfahrungen des Vereinigten Königreichs entwirft sie einen Reformvorschlag für § 3a ESchG, welcher die gezielte Zeugung von Rettungsgeschwistern künftig unter strengen Bedingungen auch in Deutschland ermöglichen würde.
Autorenporträt
Nicole von Göwels begann 2014 ihr rechtswissenschaftliches Studium am University College London und der Universität zu Köln. Schon früh setzte sie einen strafrechtlichen Schwerpunkt und erwarb ihre Bachelorabschlüsse der Englisch-deutschen Rechtswissenschaft im Jahr 2018 mit einer rechtsvergleichenden Abschlussarbeit zum Thema Sterbehilfe und Suizidbeihilfe. Ihr erstes Staatsexamen absolvierte sie im Jahr 2021. Anschließend fertigte sie unter Betreuung von Prof. Dr. Dr. hc. Martin Waßmer ihre Dissertation an. Seit Januar 2024 absolviert sie ihr Rechtsreferendariat bei dem Landgericht Aachen mit Stationen beim Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Kanzlei verte¿rechtsanwälte.