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Die Beurteilung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung gilt als eine der schwierigsten Problemstellungen der Rechnungslegung. Als Fundamentalprinzip zeitigt er direkte Konsequenzen für die Bilanzierung dem Grunde, der Höhe und dem Ausweis nach. Gerade die Bestimmung des Zeitpunkts, ab dem bilanziell nicht mehr vom Fortführungsgrundsatz ausgegangen werden kann, ist daher von entscheidender Bedeutung. Zudem ist zu prüfen, wann ein Wiederaufleben des Fortführungsgrundsatzes geboten ist. Anhand eines normativen Forschungsansatzes durchdringt Stefan Eickes diese Problemstellung für den Fall…mehr

Produktbeschreibung
Die Beurteilung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung gilt als eine der schwierigsten Problemstellungen der Rechnungslegung. Als Fundamentalprinzip zeitigt er direkte Konsequenzen für die Bilanzierung dem Grunde, der Höhe und dem Ausweis nach. Gerade die Bestimmung des Zeitpunkts, ab dem bilanziell nicht mehr vom Fortführungsgrundsatz ausgegangen werden kann, ist daher von entscheidender Bedeutung. Zudem ist zu prüfen, wann ein Wiederaufleben des Fortführungsgrundsatzes geboten ist. Anhand eines normativen Forschungsansatzes durchdringt Stefan Eickes diese Problemstellung für den Fall des in Insolvenz befindlichen Unternehmens und zeigt auf, welche Probleme bei der Zeitpunktbestimmung insbesondere zu beachten sind.
Autorenporträt
Dr. Stefan Eickes wurde von Prof. Dr. Michael Olbrich am Institut für Wirtschaftsprüfung (IWP) an der Universität des Saarlandes promoviert.
Rezensionen
"... Das Buch zeichnet sich aus durch eine klare Gliederung, sauber strukturierte Abkürzungs-, Abbildungs-und Literaturverzeichnisse und eine klare Sprache. Es ist jedem zu empfehlen,der von einer Insolvenz betroffen ist oder dem eine Insolvenzdroht, direkt als Praktiker im Bereich des Rechnungswesens oder als Unternehmensleiter oder indirekt als Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater, der wirtschaftliche Schwierigkeiten auf einen Mandanten zukommen sieht." (Alfred Thyll, in: WPg Die Wirtschaftsprüfung, Heft 16, 2015)