Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Region: Westeuropa, Note: 1,0, Universität Passau (Lehrstuhl für Politikwissenschaft I), Veranstaltung: Hauptseminar "Verfassungsgebung und Verfassungswandel: Westliche und östliche Demokratien im Vergleich", Sprache: Deutsch, Abstract: "Der Fall Italien - Dauerkrise einer schwierigen Demokratie" und "Die Italiener oderDemokratie als Lebenskunst" sind nur zwei Titel aus der politikwissenschaftlichenLiteratur der späten achtziger Jahre über Italien, ein Land, dessen politische Verhältnissetraditionell als schwierig eingestuft werden. Trotz zahlreicher Probleme politischerNatur kam eine grundlegende Reformierung der italienischen Institutionen bzw. eineRevision der italienischen Verfassung von 1948 bisher nicht zustande. Dies ist umsoerstaunlicher, als in der Zeit von 1983 bis 1998 drei mit einer mehr oder wenigergrundlegenden Reformierung der Institutionen beauftragte Zweikammerkommissionen,sog. Bicameralen, zur Beratung einberufen worden waren. Ferner spricht man in Bezugauf Italien seit dem Zeitraum von etwa 1991 bis 1996, der sog. "Transitionsphase",vielfach von einer "Zweiten Republik".Es stellt sich zunächst die Frage, inwieweit die schwierige politische Situation Italiensauf Strukturprobleme im politischen System bzw. im Verfassungsgefüge zurückzuführenist. Daher sollen in einem ersten Teil der vorliegenden Arbeit die spezifischenProblemkomplexe im Institutionengefüge Italiens dargestellt werden. Diese strukturellenProbleme standen als zentrale Themenkomplexe immer wieder im Mittelpunkt derVerfassungsreformdebatte. Dies gilt speziell für die drei Bicameralen, deren Diskussions-verlauf daher ebenfalls kurz thematisiert werden soll.Darauf folgt eine Auseinandersetzung mit der Kernfrage der vorliegenden Arbeit, diefolgendermaßen lautet: Welche Gründe gibt es für das Misslingen jeglicher großerReformvorhaben im Italien zur Zeit der drei Bicameralen? Dabei drängt sich die Frageauf, ob der Druck in Italien letztlich doch nicht groß genug war, um eine grundlegendeReform herbeizuführen oder ob die Unfähigkeit zur Veränderung andere Ursachen hat. Prinzipiell besteht für die Verwirklichung tiefgreifender Reformen neben einemübermäßigen internen Problemdruck, der schließlich zur allfälligen Reform zwingt, nochdie Chance des Einsatzes eines Agendasetters zum Vorantreiben der Reformdiskussion. Die drei Bicameralen stellten hierbei für Italien in etwa das dar, was für die EuropäischeUnion derzeit der einberufenen Verfassungskonvent vollbringen soll. [...]
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